Zumikon ZH: Friedensrichteramt bleibt vorerst eigenständig

Zumikon ZH verzichtet auf einen Zusammenschluss mit einer Nachbargemeinde. Der erste Wahlgang für das Friedensrichteramt findet am 28. Februar 2027 statt.

Aufgrund einer vor kurzem erfolgten Neuerung im Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess (GOG) ist es seit diesem Jahr möglich, dass sich mehrere Gemeinden desselben Bezirks zu einem gemeinsamen Friedensrichterkreis zusammenschliessen können. Der Gemeinderat hat deshalb, im Hinblick auf die Erneuerungswahlen vom Februar 2026, Überlegungen zu einem möglichen Zusammenschluss des Friedensrichteramts Zumikon mit einer Nachbargemeinde angestellt. Genauere Betrachtungen und Abklärungen zum Entscheidungsträger für einen solchen Entscheid sowie zum möglichen zeitlichen Ablauf haben ergeben, dass die Umsetzung eines Zusammenschlusses eine Zeitdauer von rund 12 bis 18 Monaten in Anspruch nehmen würde.
Damit wäre ein Zusammenschluss mit einer Nachbargemeinde nicht mehr zeitgerecht vor den Erneuerungswahlen möglich. Deshalb wird zum jetzigen Zeitpunkt darauf verzichtet, die Überlegungen und Bemühungen für einen potentiellen Zusammenschluss fortzuführen. Die Amtsdauer für das Friedensrichteramt beträgt jeweils sechs Jahre.
Im Hinblick auf die übernächsten Friedensrichter-Wahlen im Frühjahr 2033 können die Überlegungen wieder aufgenommen werden, dannzumal frühzeitig, unter Berücksichtigung der notwendigen Vorlaufzeit.
Der Gemeinderat als wahlleitende Behörde für die Erneuerungswahl des Friedensrichteramts hat sodann in einem zweiten Beschluss die Wahlanordnung verabschiedet und damit das Prozedere für die Erneuerungswahl eingeleitet. Der 1. Wahlgang wird am ordentlichen Abstimmungstermin vom Sonntag, 28. Februar 2027, durchgeführt. Ein allfälliger 2. Wahlgang wird auf den ordentlichen Abstimmungstermin vom Sonntag, 6. Juni 2027, angesetzt.
Die erste amtliche Publikation zur Erneuerungswahl des Friedensrichteramts erfolgt am 14. Oktober 2026 mit der Ansetzung verschiedener Fristen.







