Zumikon lehnt Anfrage zum Schiessbetrieb von Küsnacht ab

Gemeinde Zumikon
Gemeinde Zumikon

Goldküste 06.06.2024 - 11:26

Wie die Gemeinde Zumikon schreibt, lehnte der Gemeinderat die Anfrage Küsnachts um eine Verlegung des Küsnachter Schiessbetriebes auf die Anlage Breitwis ab.

Schiessanlage
Schiessanlage (Symbolbild). - Keystone

Die Schiessanlage Breitwis in Zumikon steht neben den Zumiker Schützen auch den Schützen der Gemeinde Zollikon und seit 2020 auch den Schützen von Erlenbach zur Verfügung, die in Zumikon ihrer obligatorischen Schiesspflicht nachkommen oder in Schützenvereinen dem Schiesssport nachgehen.

Die drei Gemeinden teilen die Betriebskosten unter sich auf.

Im Oktober 2023 ist eine Anfrage der Gemeinde Küsnacht eingegangen, ob eine Verlegung des Küsnachter Schiessbetriebs oder eines Teils davon nach Zumikon möglich wäre.

Die Gemeinde Küsnacht wurde von der Baudirektion des Kantons Zürich dazu angehalten, eine mögliche Verlegung des Schiessbetriebs, zum Beispiel in die Gemeinde Zumikon zu prüfen.

Ein Lärmgutachten für die Schiessanlage Breitwis wurde in Auftrag gegeben

Im Januar 2024 konnte ein Lärmgutachten für die Schiessanlage Breitwis in Auftrag gegeben werden, welches die Lärmimmissionen, die in der Umgebung durch den Betrieb der bestehenden Schiessanlage entstehen, berechnet (ohne und mit Aufnahme der Schützen von Küsnacht).

Die Aufnahme des Küsnachter Schiessbetriebs in Zumikon würde in einer deutlichen Zunahme der Schiesshalbtage und der Schussabgaben resultieren; es müsste nahezu mit einer Verdoppelung gerechnet werden.

Dies würde eine massive Zunahme der Lärmimmissionen für die nahen Anwohner in Zumikon aber auch im Zolliker Sennhof bedeuten.

Beschwerden könnten den Betrieb der Schiessanlage Breitwis gefährden

Durch eine deutliche Steigerung des Schiessbetriebs in Zumikon und den daraus resultierenden Beschwerden würde über kurz oder lang auch der Betrieb der Schiessanlage Breitwis gefährdet, was nicht im Sinn der Gemeinde sowie der in Zumikon zugelassenen Schiessvereine ist.

Dies deckt sich auch mit der Einschätzung durch den eidgenössischen Schiessoffizier.

Der Gemeinderat Zumikon hat die Anfrage der Gemeinde Küsnacht deshalb abschlägig beantwortet.

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