Verurteilter Lehrer wollte weiterhin Kinder unterrichten
Goldküste 30.06.2023 - 04:11
Im Bezirk Meilen ZH wurde ein Kampfkunstlehrer wegen Kinderpornografie angeklagt. Bis zum Verhandlungsbeginn wollte er weiterhin mit Kindern arbeiten.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mann hat sich gegen ein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Kindern gewehrt.
- Das Bundesgericht hat seine Taten jedoch als «besonders verwerflich» eingestuft.
- Bei ihm wurde vor wenigen Jahren unter anderem kinderpornografisches Material gefunden.
Die Polizei konnte bei einem Mann im Bezirk Meilen ZH kinderpornografisches Material sicherstellen. 68 Dateien sollen auf seinem Computer gefunden worden sein, die von kinderpornografischen Taten, Gewaltfantasien und Handlungen mit Tieren handelten.
Wie die «Zürichsee-Zeitung» berichtet, wurde der Mann im Jahr 2020 bereits zu acht Monaten Freiheitsentzug verurteilt.
Diese hätte er jedoch nur antreten müssen, wenn er sich in den darauffolgenden zwei Jahren etwas zu schulden kommen lässt. Dies ist nicht passiert, weshalb er nicht inhaftiert wurde.
Vor Gericht soll er sich damals in erster Linie nicht gegen die Freiheitsstrafe, sondern gegen das Tätigkeitsverbot gewehrt haben. Der Mann war lange Zeit als Kampfkunstlehrer tätig und hat auch Kinderkurse angeboten. Dies sollte ihm nun verboten werden, was der Mann laut der «Zürichsee-Zeitung» überhaupt nicht nachvollziehen konnte.
Der Fall ist mittlerweile vor das Bundesgericht gekommen. Dort argumentiert der Mann, dass der Unterricht von Kindern nichts mit dem Herunterladen der verwerflichen Inhalte zu tun hat. Zudem gibt er an, keine pädophilen Präferenzen zu haben, und seine Pornosucht therapieren zu lassen.
Das Bundesgericht stimmte dem jedoch nicht zu. Es liess laut «Zürichsee-Zeitung» mitteilen: «Durch das Herunterladen und Konsumieren von Kinderpornografie schuf der Beschwerdeführer eine Nachfrage. Diese treibt die Herstellung weiterer solcher Filme und den damit verbundenen Missbrauch der Kinder an.»
Zudem klassifizierte es die Taten des Mannes als «besonders verwerflich». Der Mann wird also lebenslang keine Kinder mehr unterrichten dürfen.