Opfikon: Teilrevision der Gemeindeordnung ist rechtskräftig

Stadt Opfikon
Der Stadtrat von Opfikon hat die Rechtskraft des Abstimmungsergebnisses vom 14. Juni 2026 festgestellt. Nun folgt die Genehmigung durch den Regierungsrat.

Nach Erhalt der Rechtskraftbescheinigung des Bezirksrats Bülach hat der Stadtrat die Rechtskraft des Abstimmungsergebnisses vom 14. Juni 2026 zur Teilrevision der Gemeindeordnung (GO) der Stadt Opfikon festgestellt. Die GO wird nun dem Regierungsrat des Kantons Zürich zur Genehmigung zugestellt, nach der die teilrevidierte GO in Kraft tritt.






