Stadtrat strebt Veräusserung im Zentrum an

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Effretikon,

Der Stadtrat setzt auf eine Veräusserung der Gebäude 23 und 25 an der Usterstrasse und will publikumsorientierte Nutzungen vertraglich sichern.

Stadtverwaltung Illnau-Effretikon
Die Stadtverwaltung Illnau-Effretikon. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Stadt Illnau-Effretikon mitteilt, haben die Stimmberechtigten haben am 29. November 2020 über die kommunale Volksinitiative «Attraktives Dorfzentrum Illnau» abgestimmt.

Sie genehmigten dabei die Umsetzungsvorlage zur Initiative. Diese sah den Rückbau des Gebäudes an der Usterstrasse 23 vor. Basierend darauf entliess der Stadtrat das Objekt aus dem kommunalen Inventar schützenswerter Objekte.

Gegen den Entscheid des Stadtrates rekurrierte der Zürcher Heimatschutz. Der Rekurs wurde letztinstanzlich durch das Bundesgericht gutgeheissen. Der Stadtrat wurde in der Folge angewiesen, das Gebäude Usterstrasse 23 unter Schutz zu stellen.

Nächste Schritte beschlossen

Zum Dorfzentrum Illnau hat der Stadtrat nun mehrere Vorgehen beschlossen. Die Baubehörde wird beauftragt, das bestehende Denkmalgutachten für das Gebäude Usterstrasse 23 mit den Aufnahmen über die Wohnungen vervollständigen zu lassen und dem Stadtrat die formelle Unterschutzstellung zu beantragen.

Für die Liegenschaften Usterstrasse 23 und 25 wird die Veräusserung angestrebt. Die entsprechende Objektstrategie ist zu vertiefen und dem Stadtrat unter Berücksichtigung der öffentlichen Bedürfnisse, Ziele und Auflagen zu unterbreiten. Das Geschäft wird anschliessend dem Stadtparlament zur Genehmigung unterbreitet.

Die Platzgestaltung wird gemäss des Vorprojektes der Variante «Umbau» der Müller Illien Landschaftsarchitekten, Zürich, weiterverfolgt. Die weitere Projektierung und Kostenaufteilung erfolgt im Rahmen des Veräusserungs- und Planungsprozesse für die Gebäude Usterstrasse 23 und 25.

Stadt hält an Zielen trotz Verkauf fest

Die beiden Liegenschaften an der Usterstrasse 23 und 25 weisen für die Stadt aufgrund der neuen Ausgangslage nur einen geringen strategischen Nutzen aus. Der von der Stimmbevölkerung gewünschte grössere Dorfplatz kann aufgrund des Bundesgerichtsentscheides und der bevorstehenden Unterschutzstellung des Gebäudes an der Usterstrasse 23 nicht realisiert werden.

Konkrete städtische Nutzungsbedürfnisse bestehen für die beiden Gebäude nicht, weshalb die Veräusserung angestrebt werden soll. Dabei bildet das aus dem Studienauftrag hervorgegangene Siegerprojekt für die Umbauvariante des Architekturbüros Walser Zumbrunn Wäckerli Architektur GmbH, Winterthur, eine ideale Grundlage für die Weiterentwicklung des Areals.

Die öffentlichen Bedürfnisse und Ziele der Stadt, insbesondere publikumsorientierte Nutzungen im Erdgeschoss und Mindestanteil an Gewerbeflächen, können planungsrechtlich und vertraglich gesichert werden.

Die Stadt hat weiterhin Interesse an einem attraktiven, neu gestalteten Dorfplatz sowie den öffentlichen Parkplätzen auf dem Dorfplatz und südlich des Gebäudes Usterstrasse 25. Diese Flächen sollen darum abparzelliert werden und im Eigentum der Stadt verbleiben.

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