Strompreise sinken in Rüti ab 2026 deutlich

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Hinwil,

Ab 2026 sinken die Strompreise in Rüti dank tieferer Einkaufspreise und Abgaben. Haushalte sparen im Schnitt rund 200 Franken pro Jahr.

Die Gemeindeverwaltung Rüti (ZH).
Die Gemeindeverwaltung Rüti (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof

Stark reduzierte Einkaufspreise für Strom, leicht geringere gesetzliche Abgaben und steigende Kosten für die Netznutzung führen insgesamt zu deutlich sinkenden Strompreisen, schreibt die Gemeinde Rüti.

Der Rückliefertarif für Photovoltaik orientiert sich neu am quartalsweisen Referenzmarktpreis mit Mindestvergütung. Die neuen Tarife für private Haushalte und Gewerbekunden treten ab Januar 2026 in Kraft.

Nachdem die Strompreise im Jahr 2025 konstant gehalten werden konnten, sinken diese für private Haushalte im Jahr 2026 um circa 13,2 Prozent.

Gründe für den neuen Strompreis

Rechnet man mit dem Verbrauchsprofil eines H4-Standardprofils der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom), einem typischen Haushalt mit einem Verbrauch von 4500 Kilowattstunden im Jahr, sinken die Preise für Energie deutlich um 35 Prozent.

Das hat folgenden Grund: Die Gemeindewerke Rüti (GWR) kaufen die in der Zukunft benötigte Energie jeweils laufend ein. Der Energiepreis für das Jahr 2025 setzt sich aus Energie zusammen, die die GWR in den Jahren 2023 bis 2025 eingekauft hat.

Die hohen Einkaufspreise für Strom aus dem Jahr 2022 sind im Strompreis für 2026 deshalb nicht mehr enthalten.

Gesetzliche Abgaben sinken insgesamt

Auch die in der Netznutzung enthaltenen Kosten für gesetzliche Abgaben sind im Vergleich zum Vorjahr insgesamt leicht gesunken: Zwar steigen die Kosten für die Winterstromreserve des Bundes von 0.23 Rappen auf 0,41 Rappen pro Kilowattstunde (kWh).

Jedoch sinken die Kosten für Systemdienstleistungen von 0,55 auf 0.27 Rappen pro kWh. Zudem wird neu ein Tarifzuschlag für solidarisierte Kosten in Höhe von 0,05 Rappen pro kWh eingeführt. Das führt zu insgesamt leicht niedrigeren Kosten bei gesetzlichen Abgaben.

Messkosten künftig separat ausgewiesen

Die Netznutzungsentgelte für den Betrieb und Unterhalt des Stromnetzes steigen hingegen um 12,1 Prozent. Wesentliche Ursachen sind gestiegene Personalkosten aufgrund von neuen regulatorischen Anforderungen, der Ausbau des Smart Grids sowie getätigte Netzverstärkungen: Die GWR verfügen über ein hochmodernes Verteilnetz.

Auch die Umstellung der Stromzähler auf Smart Meter kommt gut voran, zwischenzeitlich konnten bereits 80 Prozent der Zähler ausgetauscht werden. Die Kosten für die Messung des Stromverbrauchs werden auf der Stromrechnung künftig separat ausgewiesen.

Rechnet man alle diese Faktoren zusammen, sinken die Strompreise insgesamt um 1,2 Prozent.

Strompreis für eine Durchschnittsfamilie sinkt

Die Stromkosten für eine Rütner Familie mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 4500 kWh sinken um circa 19 Franken auf circa 124 Franken pro Monat inklusive aller Abgaben und Mehrwertsteuern. Insgesamt werden über 200 Franken pro Jahr eingespart. Auch die Strompreise für Industrie- und grössere Gewerbebetriebe sinken deutlich.

Im Stromproduktportfolio 2026 werden für jede Zielgruppe (Privatkunden, Industrie- und Gewerbekunden mit oder ohne eigene Trafostation) weiterhin jeweils drei Produkte mit jeweils drei unterschiedlichen Qualitäten angeboten.

Einführung eines Einheitstarifs

Gleichzeitig gilt für alle Tarife ab 2026 ein Einheitstarif, sowohl für die Netznutzung als auch den Energiebezug. Die Einführung des Einheitstarifs bedeutet, dass der Strom tagsüber sowie abends und in der Nacht, an jedem Tag der Woche immer gleich viel kostet.

Die Unterscheidung in Hoch- und Niedertarif wird aufgegeben. Grund sind die vielfach zugebauten Photovoltaik-Anlagen. Diese sorgen gerade tagsüber dafür, dass in bisherigen Hochtarif-Zeiten genug Energie verfügbar ist.

Rückliefertarif für Photovoltaik

Das vom Schweizer Volk verabschiedete Stromgesetz (Mantelerlass-Gesetz) sieht vor, dass die Vergütung für erneuerbaren Strom neu schweizweit vereinheitlich wird. Der Preis soll sich nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung richten.

Vorgesehen ist eine Mindestvergütung in Höhe von 6 Rappen pro Kilowattstunde für Solaranlagen mit einer Leistung von unter 30 Kilowatt Peak. Aktuell liegt die Rückliefervergütung 2025 bei 16,15 Rappen pro Kilowattstunde. Die Vergütung gemäss Vorschrift im Stromgesetz soll zu einer deutlich reduzierten Rückliefervergütung führen.

Besitzerinnen und Besitzer von Photovoltaikanlagen haben die Möglichkeit, den ökologischen Mehrwert (Herkunftsnachweis) der Solarstromproduktion gegen eine Vergütung an die GWR zu übertragen. Die Vergütung für Herkunftsnachweise aufgrund von gesunkenen marktseitigen Beschaffungspreisen bleibt unverändert bei 1,5 Rappen pro Kilowattstunde.

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