Parkieren am Waldrand ab September 2026 verboten

    Nau.ch Lokal
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    Hinwil,

    Ab 1. September 2026 wird das Parkieren an zwei illegal genutzten Stellen im Rütiwald gebüsst. Die Gemeinde verweist auf öffentliche Parkplätze.

    Die Gemeindeverwaltung Rüti (ZH).
    Die Gemeindeverwaltung Rüti (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof

    Wie die Gemeinde Rüti ZH mitteilt, haben sich im Rütiwald im Laufe der Zeit zwei Orte zu Parkplätzen entwickelt, die dafür nicht geeignet sind. Einerseits ist das die Einfahrt über die Rosenbergstrasse bei der Weid und anderseits die Einfahrt von der Spitalstrasse beim Aldi.

    Das Befahren von Waldstrassen mit Motorfahrzeugen ist gemäss Bundesgesetz über den Wald verboten (Waldgesetz, Art. 15). Die Zufahrt zu diesen zwei Orten ist somit nicht gestattet.

    Ab 1. September 2026 wird das Parkieren an diesen beiden Orten nicht mehr geduldet und gebüsst. Stattdessen sind die öffentlichen Parkplätze zu nutzen.

    Kommentare

    User #1625 (nicht angemeldet)

    Altes Bild Gemeindehaus Rüti.

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