Gemeinden Rüti und Bubikon lehnen Spital-Sanierungskredit ab
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Die Gemeinderäte von Rüti und Bubikon raten, den Millionenkredit für das Spital Wetzikon abzulehnen. Die Abstimmungen finden im Juni und November 2025 statt.
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Wie die Gemeinde Rüti ZH berichtet, überzeugt das Sanierungskonzept für das Spital Wetzikon die Gemeinderäte Rüti und Bubikon nicht. Sie empfehlen ihren Stimmberechtigten, den Millionenkredit für eine Anschubfinanzierung der GZO AG abzulehnen.
Die entsprechenden Abstimmungen sind für Juni (Gemeindeversammlung Bubikon) und für November 2025 (Urnenabstimmung Rüti) vorgesehen.
Dieses Sanierungskonzept lässt nicht zu, «dass wir mit gutem Gewissen zu einer Investition in dieser Grösse Ja sagen können», erklärt Rütis Gemeindepräsidentin Yvonne Bürgin. Der Kostenanteil der Gemeinde Rüti würde sich auf 6,7 Millionen Franken belaufen, die Gemeinde Bubikon müsste 3,2 Millionen Franken beisteuern.
Die GZO Wetzikon AG möchte, dass die Aktionärsgemeinden insgesamt 50 Millionen Franken neues Kapital ins Spital Wetzikon investieren. Diese Summe müsste von den Aktionärsgemeinden entsprechend der aktuellen Aktienanteile aufgebracht werden.
Sanierungskonzept ungenügend
«Mit vollem Einsatz haben wir uns mit den anderen Aktionärsgemeinden für ein wirtschaftlich tragfähiges Spital Wetzikon eingesetzt», so Yvonne Bürgin.
Zentrale Fragen beantworten das von der Spitalleitung ausgearbeitete Sanierungskonzept der GZO dennoch nicht, etwa wie soll mit diesem Konzept die Gesundheitsversorgung durch das Spital Wetzikon langfristig und nachhaltig gesichert werden und wie können die Erträge des Spitals aus stationären Behandlungen substanziell wachsen?
Insbesondere auch die Vision eines Spitalverbundes beurteilen die beiden Gemeinden kritisch. «Es ist völlig offen, ob ein solcher Verbund umsetzbar ist und welche Leistungen dann noch in Wetzikon erbracht werden können», ergänzt Bubikons Gemeindepräsident Hans-Christian Angele.
Kanton für die Spitäler zuständig
Rüti und Bubikon verweisen darauf, dass die Gemeinden die (Langzeit-)Pflege und den Rettungsdienst sicherstellen müssen: «Das ist in der Gesundheitsversorgung unser gesetzlicher Auftrag», so Yvonne Bürgin. Und: Spitäler gehören nicht zu diesem Auftrag. Dafür ist der Kanton zuständig.
Die Vorsteherin der Gesundheitsdirektion, Regierungsrätin Natalie Rickli, hat mehrfach betont, die medizinische Versorgung im Zürcher Oberland sei auch ohne das Spital Wetzikon gewährleistet. Zudem gebe es im Kanton Zürich allgemein viele Spitalbetten.
Die Zürcher Regierungsrätin bekräftigte auch wiederholt, es gebe keinen medizinischen Versorgungsnotstand. Für die Gemeinden Rüti und Bubikon stellt sich daher die Frage, warum sie viel Geld in ein Spital stecken sollen, für das auch der Kanton keine Zukunft sieht.
Daher haben die beiden Gemeinderäte nach reiflicher Überlegung beschlossen, ihren Stimmberechtigten zu empfehlen, den Millionenkredit für die GZO AG an der Gemeindeversammlung im Juni in Bubikon sowie an der Urnenabstimmung vom November in Rüti abzulehnen. Das letzte Wort wird in dieser wichtigen Frage das Volk haben.