Zweiter Wahlgang entscheidet über Stadtpräsidium

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Dübendorf,

Da bei dem ersten Wahlgang vom 8. März niemand das absolute Mehr erreicht hat, kommt es in Wallisellen am 10. Mai 2026 zu einer Stichwahl um das Stadtpräsidium.

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Die Gemeindeverwaltung in Wallisellen. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Wie die Stadt Wallisellen mitteilt, hat bei den Erneuerungswahlen im ersten Wahlgang vom 8. März 2026 keiner der Kandidierenden bei der Wahl für das Stadtpräsidium das absolute Mehr erreicht. Es findet deshalb am Sonntag, 10. Mai 2026, ein zweiter Wahlgang statt.

Die Stimmberechtigten erhalten einen leeren Wahlzettel und ein Beiblatt, auf welchem die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung. Entscheidend ist im zweiten Wahlgang das relative Mehr.

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis zum 18. März 2026, 16.30 Uhr, können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde eingereicht werden. Wählbar sind Personen, die am 8. März 2026 als Mitglied in den Stadtrat gewählt worden sind.

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