Temporäres Haltverbot an Primarschulen Wangen-Brüttisellen

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Dübendorf 19.08.2023 - 17:24

Wie die Gemeinde Wangen-Brüttisellen mitteilt, wird für eine erhöhte Schulwegsicherheit zum Schuljahresbeginn ein Halteverbot an Primarschulen eingeführt.

Die Schule Oberwisen in Wangen-Brüttisellen.
Die Schule Oberwisen in Wangen-Brüttisellen. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Der Schulweg gehört zur täglichen Routine eines Kindes, welcher viele positive Eigenschaften mit sich bringt.

So werden unter anderem soziale Kontakte geknüpft, spannende Erfahrungen erlebt, die Selbstverantwortung gestärkt und vor allem das korrekte Verhalten im Strassenverkehr gefördert.

Diesem Erlebnis stehen die sogenannten «Elterntaxis» seit vielen Jahren im Weg.

Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule fahren, stellen eine beachtliche Gefährdung im Strassenverkehr dar.

Konsequenzen bei Missachtung der Signalisation

Vor den Schulen herrscht oft ein Verkehrschaos, den anderen Kindern wird beim Überqueren der Strasse die Sicht auf die heranfahrenden Fahrzeuge versperrt und nicht selten kommt es zu brenzligen Situationen vor den Schulanlagen.

Gerade zum Schuljahresbeginn ist von einem erhöhten Gefährdungsrisiko auszugehen.

Um dieser Situation entgegenzuwirken und den Schulweg möglichst sicher zu gestalten, wird während dem Schuljahresbeginn und gestützt auf Artikel fünf und sieben der Kantonalen Signalisationsverordnung sowie Artikel 18 der Polizeiverordnung der Gemeinde Wangen-Brüttisellen ein provisorisches Halteverbot bei den Primarschulhäusern Oberwisen in Wangen sowie Steiacher in Brüttisellen verfügt.

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Artikel 27 Absatz eins, das Bundesgesetz vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr, gestützt auf dessen Artikel 90, bestraft.

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