Steueramt Geroldswil: Wichtige Informationen und Neuigkeiten
Einzahlungsscheine in Geroldswil sind nur bis zum 31. März 2025 gültig. Ab 2025 gibt es neue Zahlungsmöglichkeiten über das kostenlose eKonto.
Wie die Gemeinde Geroldswil mitteilt, sind alle bisher zugestellten Einzahlungsscheine nur noch bis am 31. März 2025 gültig. Zahlungen, die ab dem 1. April 2025 mit diesen Einzahlungsscheinen getätigt werden, müssen an die zahlenden Personen zurückgewiesen werden.
Was bedeutet das für die steuerpflichtigen Personen? Wenn sie für die noch offenen Vorjahre Zahlungen ausführen möchten, das heisst bis und mit Staats- und Gemeindesteuern 2024, dann können sie auf der Webseite der Gemeinde über den Online-Schalter bequem neue Einzahlungsscheine bestellen.
Oder sie nehmen per E-Mail, telefonisch oder schriftlich mit dem Steueramt Geroldswil Kontakt auf. Das Steueramt Geroldswil schickt dann neue Einzahlungsscheine zu.
Mit der provisorischen Rechnung für die Staats- und Gemeindesteuern 2025 erhalten die steuerpflichtigen Personen bereits die neuen Einzahlungsscheine. Sie müssen nichts weiter unternehmen.
Welche Neuheiten gibt es noch?
Ab 2025 steht den steuerpflichtigen Personen das kostenlose eKonto zur Verfügung. Im eKonto erhält man einen direkten Einblick in sein Steuerkonto.
Die steuerpflichtigen Personen können ihre eigenen Zahlungsgewohnheiten zum Beispiel mit Bestellung von Einzahlungsscheinen oder Erfassen von Zahlungsraten steuern.