Spreitenbach startet neue Videoüberwachung

In Spreitenbach tritt das revidierte Videoüberwachungsreglement in Kraft. Ab Ende Mai 2026 werden Kameras an weiteren Schul- und Sammelstellen installiert.

Wie die Gemeinde Spreitenbach mitteilt, ist das totalrevidierte Reglement zur Videoüberwachung öffentlicher Gebäude und Anlagen nach unbenütztem Ablauf der Einsprachefrist per 1. Mai 2026 in Rechtskraft erwachsen ist. Damit sind sämtliche rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, um die vorgesehenen Massnahmen umzusetzen.
In einem nächsten Schritt wird nun bis Ende Mai 2026 mit der Installation der Videoüberwachungssysteme an den definierten Standorten begonnen.
Die Totalrevision des Reglements wurde notwendig, nachdem sich in den vergangenen Jahren zusätzliche sicherheitsrelevante Herausforderungen gezeigt haben. Neben der bereits überwachten Schulanlage Zentrum kam es insbesondere bei der Schulanlage Seefeld sowie bei verschiedenen Wertstoffsammelstellen wiederholt zu Vandalenakten, Sachbeschädigungen und Fällen illegaler Abfallentsorgung.
Videoüberwachung wird ausgeweitet
Trotz bereits ergriffener Massnahmen wie dem Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes, verstärkten Kontrollen und Sensibilisierungskampagnen konnten diese Probleme nicht nachhaltig eingedämmt werden. Die bisherigen Erfahrungen mit der Videoüberwachung bei der Schulanlage Zentrum zeigten jedoch, dass bereits die sichtbare Präsenz von Kameras eine präventive Wirkung entfaltet und zu einer Reduktion von Vorfällen beiträgt.
Mit der nun in Kraft getretenen totalrevidierten Regelung wird die Videoüberwachung auf weitere sensible Standorte wie das sich in Fertigstellung befindliche Schulhaus Althau sowie die gemeindeeigenen Wertstoffsammelstellen und die Schulanlage Seefeld ausgeweitet. Gleichzeitig wurden die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen modernisiert, die Zuständigkeiten klar geregelt sowie der Umgang mit Videodaten präzisiert.
Die Einführung der erweiterten Videoüberwachung erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Verhältnismässigkeit sowie des Datenschutzes. Die Bewilligung durch die zuständige Aufsichtsstelle wurde vorgängig eingeholt.






