Agglo Zürich

    Dietikon und Zürich: 70 Fahrzeuge und deren Insassen kontrolliert

    Kantonspolizei Zürich
    Kantonspolizei Zürich

    Dietikon,

    Die Kantonspolizei hat am frühen Sonntagmorgen in den Bezirken Zürich und Dietikon Verkehrskontrollen durchgeführt.

    Dietikon und Zürich:
    Dietikon und Zürich: Rund 70 Fahrzeuge und deren Insassen kontrolliert. - Kantonspolizei Zürich

    Das Wichtigste in Kürze

    • Am Sonntag wurden rund 70 Fahrzeuge in den Bezirken Dietikon und Zürich kontrolliert.
    • Es wurden 17 Ordnungsbussen wegen diverser Übertretungen verteilt.
    • Ein 24-jähriger Schweizer entzog sich der Kontrolle durch Flucht.

    An verschiedenen Kontrollstellen in den Bezirken Dietikon und Zürich wurden rund 70 Fahrzeuge angehalten. Vier Personen führten ein Fahrzeug in nicht fahrfähigem Zustand infolge Alkohol- oder Drogenkonsums und werden bei den zuständigen Untersuchungsbehörden angezeigt.

    Zwei Fahrzeuglenkenden wurde der Führerausweis auf der Stelle abgenommen, zwei Lenkende erhielten ein Fahrverbot für die Schweiz. Fünf Personen lenkten ihr Fahrzeug in angetrunkenem Zustand und ein Neulenker missachtete das Alkoholverbot.

    Alle sechs Personen werden bei den zuständigen Statthalterämtern verzeigt.

    17 Ordnungsbussen wegen diverser Übertretungen

    Zwei Fahrzeuge entsprachen nicht den gesetzlichen Vorschriften weshalb die jeweiligen Lenker bei der Untersuchungsbehörde angezeigt werden. Ihre Fahrzeuge werden dem Strassenverkehrsamt zur Nachprüfung gemeldet und müssen nach der Instandsetzung vorgeführt werden.

    Raser
    Geschwindigkeitskontrolle. (Symbolbild) - keystone

    Wegen diverser Übertretungen stellten die Polizisten rund 17 Ordnungsbussen aus. Drei Fahrzeuglenker erhielten einen Beanstandungsrapport zur Behebung der festgestellten Mängel.

    Kontrolle durch Flucht entzogen

    Ein 24-jähriger Schweizer entzog sich der Kontrolle durch Flucht. Er konnte kurze Zeit später angehalten und festgenommen werden. Da er während der Flucht mehrfach die signalisierte Höchstgeschwindigkeit überschritten hatte und zudem mutmasslich in nicht fahrfähigem Zustand unterwegs war, wurde ihm der Führerausweis an Ort und Stelle abgenommen.

    Er wird sich vor der Staatsanwaltschaft verantworten müssen.

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