Temporäre Verkehrsanordnungen in Niederhasli

In Niederhasli gelten wegen der Sanierung der Hofstetterstrasse temporäre Verkehrsanordnungen bis spätestens 28. Februar 2027.

Wie die Gemeinde Niederhasli beichtet, hat der Ressortvorsteher Gesundheit und Sicherheit mit Verfügung vom 23. Januar 2026 infolge Gesamtsanierung der Hofstetterstrasse temporäre Verkehrsanordnungen für die Hofstetter-, Seebler-, Industrie- und Gewerbestrasse, Niederhasli, verfügt.
Die vorübergehende Verkehrsanordnung gilt ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft und Signalisation/Markierung bis zum Abschluss der jeweiligen Bauetappe, spätestens bis am 28. Februar 2027.
Gegen diese vorübergehende Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Gemeinderat Niederhasli schriftlich und unter Beilage des angefochtenen Entscheids Neubeurteilung verlangt werden.
Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.






