Bachenbülach

Bachenbülach hebt das allgemeine Feuerverbot auf

Gemeinde Bachenbülach
Gemeinde Bachenbülach

Am 26.08.2022 - 15:27

In Bachenbülach gilt seit 26. August 2022 das allgemeine Feuerverbot als aufgehoben. Das kantonale Feuerverbot im Wald und Waldesnähe gilt weiterhin.

Aussicht auf Bachenbülach.
Aussicht auf Bachenbülach. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Weiterhin gültig bleibt das absolute Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Meter zum Waldrand. Dieses Feuerverbot gilt bis auf Widerruf durch den Kanton. Weitere Informationen zum Umgang im Wald sind auf der kantonalen Webseite zu finden.

Dennoch ist Vorsicht beim Feuermachen geboten

Trotz der Aufhebung des allgemeinen Feuerverbots sind Vorsichtmassnahmen zu beachten. Feuer darf nie unbeaufsichtigt brennen gelassen werden – auch nicht im Garten; ein allfälliger Funkenwurf ist sofort zu löschen.

Vor dem Verlassen einer Feuerstelle sind Flammen und Glut vollständig zu löschen. Das Feuer darf nur in genügend grossem Abstand zu Gebäuden, Getreidefeldern, Gebüschen und Waldrändern entfacht werden.

Zudem sind fest eingerichtete Feuerstellen zu benutzen, und es dürfen keine brennenden Raucherwaren fortgeworfen werden. Das Abbrennen von Feuerwerk ist ohne Ausnahmebewilligung der Gemeinde weiterhin strikt verboten.

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