Trüllikon verbietet die Fütterung von Wildtieren und Vögeln

Nau.ch Lokal
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Zürcher Weinland,

Wie die Gemeinde Trüllikon informiert, ist aus hygienischen und Verhaltensgründen das Füttern von wilden Tieren und Vögeln ganzjährig nicht erlaubt.

Die Gemeinde Trüllikon im Zürcher Weinland.
Die Gemeinde Trüllikon im Zürcher Weinland. - Nau.ch / Simone Imhof

Wildtiere sind auch in harten Wintern nicht auf die Fütterung von Menschen angewiesen.

Was gut gemeint ist, kann jedoch zur Übertragung von Krankheiten und zu unnatürlichen Veränderungen des Sozialverhaltens der Tiere führen.

Darum ist die Fütterung von Wildtieren, etwa Greifvögeln, Füchsen oder verwilderten Haustauben, ganzjährlich nicht mehr erlaubt.

Das Füttern von Singvögeln mit Kleinmengen an Futter, etwa mit den beliebten Futterhäuschen im Winter, ist davon nicht betroffen.

Verhaltensänderungen wurden beobachtet

In Trüllikon werden leider wieder vermehrt Greifvögel gefüttert, was zu einem unnatürlichem Verhalten der Tiere führt.

Die Vögel bedienen sich an Fleisch direkt vom Grill oder sogar vom Teller, auch wenn Leute in der Nähe sind.

Das Fütterungsverbot ist dringend zu befolgen, um übertragbare Krankheiten durch Wildvögel zu vermeiden.

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