Betrug mit Fake-Post: Scan nicht diesen QR-Code!

Eine neue Verbrechermasche lauert direkt im Briefkasten: Eine täuschend echte Zustellbenachrichtigung mit QR-Code sorgt für Ärger in Zürich.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Zürcherin warnt auf Facebook vor einer fiesen neuen Betrugsmasche, die im Namen der Post läuft.
- Die Zustellbenachrichtigung mit aufgedrucktem QR-Code wirkt täuschend echt.
- Der Post und der Kantonspolizei sind solche und weitere Betrugsmaschen bereits bekannt.
Eine neue Betrugsmasche sorgt in Zürich für Aufregung – und sie kommt ganz unscheinbar daher: direkt aus dem Briefkasten.
Eine Bewohnerin aus dem Limmattal schlägt auf Facebook Alarm.
Der unscheinbare Zettel im Briefkasten wirkt täuschend echt: Logo, Aufbau und Gestaltung erinnern stark an einen offiziellen Post-Schein. Doch wer den QR-Code scannt, könnte direkt in die Falle der Betrüger tappen.
In ihrem Facebook-Post warnt die Bewohnerin eindringlich: «Dieser Wisch ist im Umlauf!!!» Man solle auf keinen Fall den QR-Code scannen, «sondern sofort der Polizei oder der Post melden.»
Ihre Botschaft ist unmissverständlich: «Dies ist eine Fälschung!!!»
Der Beitrag sorgt für zahlreiche Reaktionen. Viele zeigen sich schockiert und bedanken sich für die Warnung. Eine Frau schreibt: «Krass ist, dass man vor sowas warnen muss.»
Andere sehen die Sache kritischer. Ein Mann meint: «Wer darauf reinfällt, ist einfach selbst schuld.»
Post kennt Problematik
Die Post weiss bereits von der Masche. Mediensprecher Stefan Dauner bestätigt gegenüber Nau.ch, dass solche Fälle bekannt sind.
«Ähnliche Fälle wurden uns in den vergangenen Monaten bereits gemeldet.» Auf der Webseite der Post werde ausserdem regelmässig über aktuelle Betrugsversuche informiert.
Das Unternehmen habe zudem Strafanzeige erstattet.
Dauner erklärt die Masche so: «Betrügerinnen und Betrüger verteilen gefälschte Abholscheine, die Dokumenten der Post ähneln. Darauf fordern sie die Empfängerinnen und Empfänger auf, einen QR-Code zu scannen.»
Im Netz wird es dann gefährlich. Der QR-Code kann laut dem Post-Sprecher auf eine betrügerische Website führen, auf der persönliche Daten oder Bankdaten verlangt werden. «Oder zu einer Zahlungsaufforderung für eine angebliche erneute Zustellung.»
Wer hier seine Bankdaten eingibt, riskiert ein leergeräumtes Konto.
Auf Logo achten
Ob ein Abholschein echt ist, lässt sich laut Dauner anhand mehrerer Merkmale überprüfen: Verdächtig seien etwa «eine unerwartete Zahlungsaufforderung». Aber auch «ein QR-Code, der auf eine Internetadresse führt, die keine offizielle Adresse der Post ist.»
Weiter würden veraltete oder schlecht wirkende Logos auf eine Fälschung hindeuten. Im aktuellen Fall wurde laut Post beispielsweise ein altes Logo auf Englisch verwendet («Swiss Post»).

Weitere Alarmzeichen seien «ungewohnte Formulierungen oder Fehler im Dokument.»
Besonders wichtig: «Grundsätzlich ist eine zweite Zustellung einer Sendung durch die Post kostenlos», so Dauner. Wird in solchen Fällen Geld gefordert, ist also Vorsicht geboten.
Und weiter: «Eine Online-Zahlung, zum Beispiel für eine dritte Zustellung, ist nur über ein Login im Dienst «Meine Sendungen» möglich.»
Wer Zweifel habe, solle direkt das Kundenzentrum kontaktieren und die Echtheit des Dokuments abklären lassen.
Als besten Schutz empfiehlt die Post ihren kostenlosen Dienst «Meine Sendungen» in der Post-App: «Kundinnen und Kunden erhalten dort auf Wunsch Informationen zu Paketen und eingeschriebenen Briefen, die tatsächlich an sie adressiert sind.»
Echte Sendung?
So lasse sich einfach überprüfen, ob hinter einem Abholschein tatsächlich eine echte Sendung stecke. Oder ob Betrüger versuchen, an Daten oder Geld zu kommen.
Auch die Kantonspolizei Zürich kennt die Masche. Mediensprecherin Carmen Surber sagt gegenüber Nau.ch: «Uns ist bekannt, dass derzeit entsprechende Schreiben per Briefpost versandt werden.» Einen konkreten Fall habe die Polizei bislang jedoch noch nicht erhalten.
Das Vorgehen erinnere an klassisches Phishing: «Es ist davon auszugehen, dass auch die Schreiben der aktuellen Betrugsmasche wahllos an in der Schweiz wohnhafte Personen versandt werden. Unabhängig davon, ob diese eine Paketzustellung erwarten», so Surber.










