Wettswil am Albis verfügt Verkehrsanordnung am Niederweg
Knonaueramt 29.08.2023 - 06:11
Wie die Gemeinde Wettswil am Albis mitteilt, wird der Verkehr am Niederweg über eine Einbahnregelung aufrechterhalten. Die Anordnung gilt ab 18. September 2023.
Aufgrund der Sanierungsarbeiten am Niederweg (Dritte Etappe) sowie der damit verbundenen erschwerten Verkehrsführung wird in Anwendung von §7 der kantonalen Signalisationsverordnung vom 21. November 2001 eine vorübergehende Verkehrsanordnung am Niederweg verfügt.
Der Verkehr wird über eine Einbahnregelung aufrechterhalten.
Die Umleitungen werden den umliegenden Anwohnern vor Baubeginn detailliert und mit separatem Schreiben bekanntgegeben sowie auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet.
Missachtung der Signalisation wird bestraft
Der Fussgängerverkehr wird gewährleistet. Allfällige Vollsperrungen zum Beispiel für Deckbelagseinbau werden frühzeitig bekannt gegeben.
Die vorübergehende Verkehrsanordnung gilt ab 18. September 2023 bis zum Abschluss der Bauarbeiten circa Ende Oktober 2024.
Eine Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Artikel 27 Abschnitt 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Artikel 901 bestraft.
Rekurs kann erhoben werden
Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt schriftlich Rekurs erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und so weit wie möglich beizulegen.
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig, die kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.