Wettswil am Albis: Quartierplanverfahren Weierächer-Grabmatten

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Knonaueramt 25.03.2022 - 17:50

Wie die Gemeinde Wettswil am Albis mitteilt, wird der Quartierplan bereinigt, durch den Gemeinderat festgesetzt und durch die Baudirektion genehmigt.

Der Gemeinderat. - Symbolbild

Im Jahr 2012 hat die Liegenschaftenverwaltung der Stadt Zürich, gestützt auf das Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich (PBG), ein Gesuch um Einleitung des Quartierplanes für das Gebiet Weierächer-Grabmatten gestellt. Das Quartierplangebiet ist bereits heute Baugebiet, welches sich grössenteils in der Wohnzone W2b befindet.

Die Stadt Zürich ist eine der grösseren Grundeigentümerinnen der noch unerschlossenen Baulandflächen. Ziel und Zweck des Quartierplanes ist es, die Grundstücke im Gebiet Weierächer-Grabmatten baureif zu erschliessen und die planerischen Voraussetzungen für deren Überbauung zu schaffen.

Quartierplanentwurf wird vorgestellt

Das gesamte Verfahren richtet sich nach dem PBG und der kantonalen Quartierplanverordnung (QPV). Die eingesetzte Quartierplankommission, welche sich aus den Mitgliedern der Baukommission Wettswil am Albis zusammensetzt, koordiniert das Verfahren.

Das Ingenieurbüro gpw AG, Affoltern am Albis begleitet und bearbeitet den Quartierplan. Entsprechend hat die gpw AG, Affoltern am Albis einen ersten Entwurf des Quartierplanes erarbeitet. Dieser wurde den betroffenen Grundeigentümern anlässlich der gesetzlich vorgeschriebenen ersten Grundeigentümerversammlung vorgestellt.

Die betroffenen Grundeigentümer, welche in das Verfahren eingebunden sind, konnten ihre Wünsche, Anregungen und Begehren zum gesamten Quartierplan äussern und innert 30 Tagen nachreichen. Anschliessend wurden die eingegangenen Rückmeldungen innerhalb der Quartierplankommission und gemeinsam mit dem Ingenieurbüro bearbeitet und die Dokumente überarbeitet und durch die Baudirektion des Kantons Zürich vorgeprüft.

Der überarbeitete Quartierplanentwurf wird den Grundeigentümern anlässlich einer zweiten Grundeigentümerversammlung vorgestellt und es besteht erneut die Möglichkeit Wünsche, Anregungen und Begehren einzureichen. Aufgrund des aktuellen Planungsstandes ist damit zu rechnen, dass diese zweite Grundeigentümerversammlung circa Anfangs 2023 durchgeführt werden kann.

Erschliessungsvarianten wurden nicht rechtlich verbindlich festgelegt

Der Quartierplan wird anschliessend bereinigt und muss durch den Gemeinderat festgesetzt und durch die Baudirektion genehmigt werden. Erst anschliessend wird dieser öffentlich und mit einer Rechtsmittelfrist im amtlichen Publikationsorgan publiziert. Zu diesem Zeitpunkt hat neben den betroffenen Grundeigentümern auch die breite Bevölkerung die Möglichkeit, vertieft Akteneinsicht zu erhalten.

Ein Mitwirkungsverfahren zu einem früheren Zeitpunkt, wie dies beispielsweise bei einer Revision der Bau- und Zonenordnung vorgeschrieben ist, ist im Quartierplanverfahren nicht vorgesehen. Erst nach rechtskräftiger Festsetzung und Genehmigung des Quartierplans wird er im Grundbuch vollzogen. Danach werden die Erschliessungsanlagen im Detail geplant und erstellt, damit die baureifen Grundstücke anschliessend überbaut werden können.

Entsprechend erachten die Baukommission und der Gemeinderat die von betroffenen Grundeigentümern lancierte Meinungsumfrage zu möglichen Erschliessungsvarianten als nicht zielführend. Die Baukommission und der Gemeinderat behalten sich deshalb ausdrücklich vor, zum jetzigen Zeitpunkt nicht darauf einzutreten.

Die Erschliessungsvarianten sind Bestandteil des laufenden Verfahrens und werden sorgfältig gegeneinander abgewogen sowie mit den verantwortlichen kantonalen Stellen auf die rechtlichen Vorgaben geprüft – das heisst, nach wie vor ist keine der Erschliessungsvarianten rechtlich verbindlich festgelegt worden.

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