Zürichberg: Gebühr für Bewohner – für Zufahrt zum eigenen Haus!
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Um die Dreiwiesenstrasse zu ihrem eigenen Haus nutzen zu können, sollen Anwohner eine Gebühr entrichten. Diese reagieren verärgert.
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Das Wichtigste in Kürze
- 30 Franken sollen Anwohner zahlen, um eine Strasse am Zürichberg zu nutzen.
- Die Strasse ist wegen des hohen Zoo-Verkehrs an vielen Tagen nicht befahrbar.
- Mehrere Anwohner reagieren empört auf die Gebühren-Forderung.
Die Dreiwiesenstrasse bildet eine direkte Verbindung vom Dolder zum Zoo in Zürich. Bis in die Neunzigerjahre war diese Strasse für alle befahrbar.
Aufgrund des steigenden Verkehrsstroms wurde jedoch schliesslich eine Einbahnregelung für diese Strasse verhängt – temporär, zu Stosszeiten. Anwohner des Zürichbergs mussten damit seitdem stets einen Umweg in Kauf nehmen.
Wie die «NZZ» nun berichtet, wurden die Anwohner Ende Januar jedoch über eine neue mögliche Ausnahmebewilligung informiert: Für 30 Franken jährlich wird ihnen eine Durchfahrtsgenehmigung ausgestellt. Trotz der eigentlich niedrigen Gebühr kommt es damit unter den Bewohnern zu Unmut.
Seit Jahren Verkehrschaos um Zürcher Zoo
Durch das jahrelange Problem eines zu hohen Verkehrsaufkommens durch Zoo-Besucher sei man ohnehin schon eingeengt. Lenker würden auf der Suche nach Parkplätzen durch das Quartier fahren und ihr Fahrzeug oft illegal abstellen.
Dass man nun eine Gebühr für ein allein durch den Zoo entstandenes Verkehrschaos zahlen müsse, treffe laut «NZZ» auf Unverständnis.
Dabei gibt es für die Gäste des Zoos bereits einen alternativen Parkplatz beim Dolder: Von dort können sie sich per Shuttlebus zum Zoo weiterbefördern lassen.
An jährlich etwa 70 Tagen wird die Direktverbindung über die Dreiwiesenstrasse extra gesperrt, um die Gäste zum Dolder-Parkplatz zu leiten.
«Keine Ausnahme möglich»
Als weitere Massnahme war ursprünglich die Zoo-Seilbahn geplant worden. Vom Bahnhof Stettbach zum Zoo Zürich sollten damit bis zu 1600 Personen pro Stunde befördert werden können.
Wegen diverser Beschwerden konnte der Bau bislang allerdings nicht umgesetzt werden.
Von den verärgerten Anwohnern haben sich nun einige per Brief an die städtische Dienstabteilung Verkehr gewandt.
Doch diese bleibt bei der aktuellen Regelung, wie gemäss «NZZ» aus der Antwort an eine Anwohnerin zu lesen ist: «Auch wenn wir Ihren Unmut nachvollziehen können, ist im Sinne der Gleichberechtigung keine Ausnahme möglich.»
Eine solche Gebühr werde bei jedem Fahrverbot in der Stadt fällig. Eine Bewohnerin hat sich deshalb nun an den Ombudsmann der Stadt Zürich diesbezüglich gewendet.