Zürich: Städtisches Verbot verhindert Quartier-Höhenfeuer

Trotz einzelner Gewitter herrscht in Zürich weiterhin Trockenheit. Die Stadt hat darum das kantonale Feuerverbot lokal verschärft.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hatte der Kanton Zürich bereits Ende Juni ein generelles Feuerverbot im Wald und bis 50 m von einem Wald entfernt erlassen. Mehrere Zürcher Gemeinden hatten in der Folge die Vorgaben lokal verschärft beziehungsweise ausgedehnt.
Kürzlich zog nun auch die Stadt Zürich nach. Laut einer Medienmitteilung des zuständigen Sicherheitsdepartements sei die Lage kritisch und konnte offenbar selbst durch die vereinzelten Gewitter der letzten Tage nicht entspannt werden.
In der Stadt sind somit seit dem 17. Juli offene Feuer im Freien – auch in Gärten, auf Balkonen oder auf öffentlichen Grillplätzen – bis auf Weiteres verboten. Ebenso ist die Benutzung von Cheminées und Öfen, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden, untersagt.

Dagegen bleiben Gas- und Elektrogrills erlaubt, sofern sie auf einem stabilen, feuerfesten Untergrund betrieben und jederzeit beaufsichtigt werden. Auf die möglichen Gefahren durch entweichendes Gas aus Gasflaschen angesprochen, schreibt das Sicherheitsdepartement:
«Es geht in erster Linie darum, offene Feuer zu verbieten, bei denen Glut entsteht. Kleinste Funken können Brände auslösen. Diese Gefahr besteht bei Gas- und Elektrogrills nicht.»
Bittere Konsequenzen hat die städtische Verfügung insbesondere für die Fans der 1.-August-Feierlichkeiten, weil selbst in urbanen Zonen der Stadt das Abbrennen von Feuerwerk sowie Höhenfeuer nun verboten sind.
Höhenfeuer wollten offenbar zwei Quartiervereine – Wollishofen und Seebach – veranstalten. Laut Angaben des Sicherheitsdepartements habe der QV Seebach das Verbot zur Kenntnis genommen, während vom QV Wollishofen keine Rückmeldung kam.
Rauchen bleibt erlaubt
Aufatmen dürfen dagegen die Raucherinnen und Raucher. Obwohl auch in der Stadt Brände durch weggeworfene Zigaretten entstehen können, sieht die Stadt von einem Rauchverbot im Freien ab, da ein solches «nicht verhältnismässig und kaum durchsetzbar» wäre.
Zudem sei das Wegwerfen von Zigaretten und anderen Rauchwaren in die Umwelt «sowieso verboten». Das Verbot bezüglich Öfen gilt übrigens nicht für die Kehrichtverwertungsanlage Hagenholz.
Allfällige Sorgen wegen eines von dort ausgehenden Funkenfluges entkräftet Entsorgung & Recycling Zürich ERZ umgehend:
«Dass Funken aus dem Kamin der Kehrichtverwertungsanlage austreten, ist ausgeschlossen. Die heissen Rauchgase aus der Verbrennung durchlaufen mehrere Filter- und Reinigungsstufen. Das Rauchgas wird im Zuge dessen abgekühlt und tritt schliesslich als Reingas aus dem Kamin. Reingas besteht vorab aus Wasserdampf, Stickstoff, Sauerstoff und Kohlenstoffdioxid. Der anfallende Kehricht wird also weiterhin ohne Einschränkung thermisch verwertet.»
Bei Zuwiderhandlung gegen das Verbot drohen Bussen, wobei die Mitarbeitenden der Stadtpolizei angehalten seien, «Verhältnismässigkeit und Augenmass» anzuwenden. Verstärkte Kontrollen gebe es laut dem Sicherheitsdepartement deswegen nicht.
Hinweis
Dieser Artikel ist zuerst im «Tagblatt der Stadt Zürich» erschienen.






