Stadt Zürich

Zürich: Mann fährt immer wieder durch Langstrassen-Fahrverbot

Simon Binz
Simon Binz

Zürich,

Ein Schweizer (61) hat das Fahrverbot auf der Zürcher Langstrasse mehrfach missachtet. Nun muss er für die Verstösse insgesamt fast 1900 Franken bezahlen.

Langstrasse
Das Fahrverbot an der Zürcher Langstrasse bleibt Thema im Stadtrat. Aktuell wird sogar ein Nachtfahrverbot erwägt. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 61-Jähriger fuhr zwischen Februar und April 2024 siebenmal durchs Langstrassen-Verbot.
  • Dafür muss der Mann nach einem Gerichtsverfahren fast 1900 Franken zahlen.
  • Zumindest die Gerichtsgebühren werden ihm von der Einzelrichterin erlassen.

Ein Autofahrer muss vor dem Bezirksgericht Zürich für mehrere Verstösse gegen das Langstrassen-Fahrverbot tief in die Tasche greifen. Zwischen Februar und April 2024 fuhr der 61-Jährige siebenmal durch das seit Ende September 2023 tagsüber für motorisierten Privatverkehr gesperrte Stück Langstrasse.

Das Statthalteramt stellte ihm daraufhin eine Busse von 700 Franken zuzüglich 550 Franken Gebühren aus. Gegen den Strafbefehl legte der Mann Einspruch ein und argumentierte, das Fahrverbot sei für ihn nicht erkennbar gewesen. Er habe einen Teil der Busse bereits bezahlt und sei nie geblitzt worden – tatsächlich funktionierte die damalige Langstrasse-Kamera ohne Blitz.

Hast du auch schon eine Busse wegen eines Fahrverbots erhalten?

Vor der Einzelrichterin räumte der Mann laut den «Tamedia»-Zeitungen die Fahrten ein und meinte: «Als der Strafbefehl kam, dachte ich, ich lege mal Widerspruch ein. Vielleicht sagt ja dann jemand beim Amt: Okay, ist wirklich doof gelaufen, wir senken die Busse.»

Dass eine Einsprache direkt eine Vorladung vor Gericht zur Folge habe, sei ihm nicht bewusst gewesen, so der Mann weiter. Und dass in so einem Fall auch weitere Gebühren anfallen könnten, schon gar nicht.

Gerichtsgebühren muss der Mann nicht bezahlen

Die Richterin belehrte ihn, dass zwei verschiedene Verfahren vorlägen: Die erste Ladung Bussen stammte bereits vom Januar 2024. Für die erneuten Verstösse im Februar und April habe es dann den Strafbefehl gegeben. Mit anderen Worten: Insgesamt muss der Mann fast 1900 Franken hinblättern.

Die Richterin gab jedoch zu, dass in diesem Fall nicht alles optimal gelaufen sei. Der 61-jährige Marketingfachmann erhielt nämlich die erste Ladung Bussen erst Monate später von der Deutschen Post. Zu diesem Zeitpunkt lief bereits das zweite Bussenverfahren. Er lebte damals in Berlin, Zürich besuchte er jeweils wochenweise.

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Video vom Oktober 2023: Das Fahrverbot an der Langstrasse wird von vielen nicht eingehalten. - Nau.ch / Drone-Air-Media.ch

Die Richterin verzichtete deshalb aus Kulanz auf die Gerichtsgebühren, wenn er seine Einsprache zurückziehe. Sie lobte auch den «aufrichtigen und pflichtgetreuen» Eindruck des Mannes und betonte, dass der Strafbefehl unverändert bleibe: «Die Rechtsordnung ist klar, auch wenn die Signalisation möglicherweise nicht optimal ist.»

Langstrassenverbot bleibt Bussenfalle

Das Fahrverbot auf der Langstrasse bleibt laut dem Bericht eine Bussenfalle. Obwohl die Stadt seit Sommer 2024 die Kamera deaktiviert hat und nur noch punktuell kontrolliert, stellte die Polizei von Januar bis Oktober 2025 über 3000 Bussen aus.

Viele Autofahrende missverstehen das Tagfahrverbot. Deshalb plant die Stadt ein Wechselsignal, das nur dann leuchtet, wenn das Verbot aktiv ist.

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