Zürcher Justiz patzt mehrmals bei gleicher Haftverlängerung

Ein 53-Jähriger befindet sich seit Ende November ohne rechtmässigen Entscheid in Sicherheitshaft. Das wird vom Bundesgericht kritisiert.

Das Wichtigste in Kürze
- Für den erstinstanzlich Verurteilten muss unverzüglich ein Haftverfahren angesetzt werden.
- Das hat das Bundesgericht entschieden.
- Bei der Haftverlängerung lief einiges schief.
Das Zürcher Obergericht muss auf Geheiss des Bundesgerichts unverzüglich ein Haftverfahren für einen erstinstanzlich Verurteilten ansetzen. Der Mann befindet sich seit Ende November ohne rechtmässigen Entscheid in Sicherheitshaft.
Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den aus Indien stammenden Mann Ende Juli 2025 wegen gewerbsmässigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren. Er führte mit Hochglanzprospekten und protzigen Büros 23 Geschädigte hinters Licht und ertrog rund 28 Millionen Franken. Dies geht aus einem am Dienstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Gestützt auf einen internationalen Haftbefehl wurde der heute 53-Jährige Ende November 2022 in Grossbritannien festgenommen und im September 2024 an die Schweiz ausgeliefert. Seither befindet er sich in Untersuchungs- beziehungsweise Sicherheitshaft.
Anweisung nicht befolgt
Bei der Haftverlängerung lief einiges schief. Zuletzt führte die erste Strafkammer des Obergerichts zwar eine mündliche Haftverhandlung durch. Der Beschuldigte erhielt jedoch keine Möglichkeit, sich zum Plädoyer der Staatsanwaltschaft zu äussern. Damit wurde gemäss Bundesgericht sein Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.
Dies geschah, obwohl die für das Berufungsverfahren zuständige dritte Strafkammer des Obergerichts einen vorgängigen Haftentscheid explizit aufgehoben hatte, weil der Beschuldigte sich nicht hatte äussern können.
Das Bundesgericht hat die Kosten des vorliegenden höchstinstanzlichen Verfahrens dem Kanton Zürich auferlegt. Dies geschieht auf der Grundlage einer Bestimmung des Bundesgerichtsgesetzes, die lautet: «Unnötige Kosten hat zu bezahlen, wer sie verursacht.»





