Stadt Zürich

Zürcher Häftling will zur «Erholungskur» nach Bad Ragaz

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Kuren in Bad Ragaz statt Gefängnisstrafe am Bachtel: Ein Zürcher Häftling hat den Antrag gestellt, eine «Erholungskur» in Bad Ragaz machen zu dürfen. Die Behörden wollen ihn jedoch – wenig überraschend – nicht verreisen lassen.

Bad Ragaz Kur
Ein Zürcher Häftling wollte eine «Erholungskur in Bad Ragaz», um seine Darmkrankheit behandeln zu lassen. Er muss sich nun aber mit dem Gefängnisarzt begnügen. - keystone

Unbestritten ist, dass der Häftling an einer entzündlichen Darmkrankheit leidet. Diese könne im Vollzugszentrum Bachtel nicht gut behandelt werden, findet der Mann. Er verbüsst dort seit September 2025 eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, die er wegen falscher Anschuldigung, Freiheitsberaubung und Drohung erhielt.

Im Hinblick auf seine baldige Freilassung stellte er bei den Behörden den Antrag, nach Bad Ragaz zur Kur fahren zu dürfen. Er wolle nicht krank entlassen werden, schrieb er in seinem Antrag. Die Justizdirektion lehnte seinen Antrag jedoch umgehend ab, ohne sich inhaltlich gross damit zu befassen.

Dagegen rekurrierte der Häftling bis vor Verwaltungsgericht. Dieses kam jedoch zum selben Ergebnis wie die Justizdirektion, wie aus dem Urteil hervorgeht. Der Beschwerdeführer befinde sich im Strafvollzug und habe «offensichtlich keinen Anspruch auf eine Erholungskur in Bad Ragaz», so das Gericht. Er werde vom Gefängnisarzt betreut.

Hinter dem Antrag vermuten sowohl Justizdirektion als auch Verwaltungsgericht sowieso noch andere Gründe. Beide beschreiben den Beschwerdeführer als Querulanten.

Er sei vor Verwaltungsgericht und vor Bundesgericht schon mehrfach mit unsinnigen Eingaben und Rekursen aufgefallen, die einzig dazu dienen würden, die Instanzen «zu beüben» und Prozessbeteiligte zu schikanieren. Das Verwaltungsgericht fand es deshalb auch angebracht, dass die Zürcher Justizdirektion seinen Antrag ohne förmliche Antwort erledigte.

Statt einer Kur auf Staatskosten in der 5-Sterne-Therme erhält der Häftling jetzt eine Rechnung über 670 Franken für die Gerichtskosten. Der Entscheid ist rechtskräftig.

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