Zürcher Gericht verurteilt Ex-Kantonspolizisten wegen Diebstahls

Das Bezirksgericht Affoltern hat einen Ex-Kantonspolizisten wegen Diebstahls zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt.

Das Bezirksgericht Affoltern hat einen ehemaligen hochrangigen Zürcher Kantonspolizisten wegen Diebstahls verurteilt. Er soll in ein Haus eingebrochen sein, in dem er zuvor nach einem Tötungsdelikt im Einsatz gewesen war. Der Ex-Polizist bestreitet die Vorwürfe.
Das Gericht verurteilte den 60-jährigen Schweizer zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Er muss nur ins Gefängnis, wenn er sich innerhalb der nächsten zwei Jahre erneut etwas zuschulden kommen lässt.
Laut dem noch nicht rechtskräftigen Urteil soll der Mann im Juni 2024 in einem Einfamilienhaus in Knonau zwei Portemonnaies gestohlen haben. Wie viel Geld sich genau darin befand, konnte nicht geklärt werden. Der verurteilte Polizist gab an, es seien 1400 Franken gewesen. In seinem Büro wurden jedoch 3140 Franken beschlagnahmt.
Vom Tatort zum Verbrechensschauplatz
Eine Woche zuvor hatte in dem Haus ein damals 80-jähriger Mann seine Ehefrau getötet und sich anschliessend selbst das Leben genommen. Der ehemalige Polizeioffizier war danach am Tatort im Einsatz.
Um den Einbruch zu vertuschen, erstellte er unter anderem einen unwahren Eintrag im Polizei-Informationssystem (Polis), wofür er zusätzlich wegen Urkundenfälschung im Amt verurteilt wurde.
Dem Eintrag zufolge war er zum Zeitpunkt des Einbruchs zufällig mit dem Auto in der Nähe der Liegenschaft unterwegs und habe dort zwei verdächtig wirkende Männer – «mutmasslich aus dem Maghreb» – gesehen. Am Haus selbst sei ihm nichts Verdächtiges aufgefallen.
Eine abenteuerliche Geschichte
Nach seiner Verhaftung einige Tage nach dem Vorfall machte er in den Einvernahmen sowie an der Gerichtsverhandlung eine abenteuerlich anmutende Version der Geschichte geltend, die das Gericht nun als «frei erfunden» einstufte.
Entgegen dem Eintrag im Polis sei ihm bei dem Haus nämlich sehr wohl etwas aufgefallen: ein Brecheisen in der Nähe der Haustür. Er habe dieses zuerst sicherstellen wollen. Dann habe er es sich aber anders überlegt und die beiden mutmasslichen Einbrecher aufspüren wollen, die er zuvor gesehen hatte.
Er habe diese in einem nahegelegenen Waldstück angetroffen. Er war in Zivilkleidung und unbewaffnet und rief «Polizei, Police!». Daraufhin habe einer der beiden ein Messer gezückt und sei auf ihn zugekommen. Der andere habe ihm das Portemonnaie mit den 1400 Franken zugeworfen. Dann seien die beiden davongerannt und er ebenfalls.
Trotz fehlender Spuren wegen Einbruchs verurteilt
Weil sein Vorgehen gegen etliche Polizeiregeln verstossen habe, habe er den ganzen Vorfall vertuschen wollen. Wäre die Sache aufgeflogen, hätte das Konsequenzen für ihn haben können, und er wäre zum Gespött der Kollegen geworden. Er gab zu, die 1400 Franken an sich genommen und das Portemonnaie entsorgt zu haben. Für diese Version der Geschichte, die die Staatsanwaltschaft zur Alternativanklage erhob, wäre er «nur» wegen Hehlerei verurteilt worden.
Das Gericht begründete den Schuldspruch unter anderem mit den glaubwürdigen Zeugenaussagen eines Nachbarn. Dieser gab unter anderem an, zur Tatzeit ein Auto mit offenem Kofferraum bei dem Haus gesehen zu haben, in das eingebrochen wurde. Bei dem Polizeieinsatz nach dem Tötungsdelikt seien die Polizisten unter anderem mit einem solchen oder einem sehr ähnlichen Modell angerückt.
Einbruchsspuren, die man dem einige Monate später fristlos entlassenen Polizisten hätte zuordnen können, wurden hingegen keine gefunden. Das überrascht allerdings wenig, denn er war unter anderem als Spezialist für Einbruchsprävention tätig und daher mit der Materie bestens vertraut.