Zürcher Gericht schickt Messerstecher in Klinik

Keystone-SDA
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Zürcher Weinland,

Das Bezirksgericht Andelfingen hat einen Messerangreifer wegen versuchter Tötung zu einer stationären Massnahme verurteilt – er bleibt in einer Klinik.

Psychose
Der Täter stach über 30 Mal zu, gilt wegen einer akuten Psychose jedoch als schuldunfähig und wird nicht verantwortlich gemacht. (Symbolbild) - dpa

Das Bezirksgericht Andelfingen ZH hat gegen einen Messerangreifer eine stationäre Massnahme ausgesprochen. Er bleibt somit in einer Klinik. Sein brutaler Angriff auf ein Zufallsopfer gilt als versuchte Tötung.

Dass sich die beiden nicht mal kannten, erscheine angesichts der schrecklichen Tat umso tragischer, sagte der Richter bei der Urteilseröffnung am Mittwoch. «Die Tat hat das Leben des Geschädigten und seiner Familie unwiderruflich verändert.»

Richter lehnt Dispensation ab

Dem Richter war wichtig, dass der 23-jährige Beschuldigte anwesend ist. Ein Gesuch um Dispensation von der Urteilseröffnung lehnte er am Montag ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Geschädigte wäre bei dem Angriff am 24. März 2023 im Bezirk Andelfingen beinahe gestorben. Er leidet immer noch unter den Folgen der Attacke.

Der Beschuldigte hatte über 30 Mal auf ihn eingestochen. Weil der Angreifer in einer akuten Psychose gehandelt hatte, gilt er als schuldunfähig. Für das Gericht ist die Schuldunfähigkeit nicht selbst verschuldet.

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