Zahnärztin kontaktierte Kundinnen von Ex-Arbeitgeber – das kostet!
Eine Zahnärztin aus Zürich wechselt den Arbeitgeber und kontaktiert ehemalige Patientinnen von ihrer neuen Praxis aus. Das ist verboten.
Das Wichtigste in Kürze
- Weil sie Patientendaten des alten Arbeitgebers mitnahm, wurde eine Zahnärztin verurteilt.
- Wegen Verletzung von Geschäftsgeheimnissen wurde ihr eine Geldstrafe auferlegt.
- Die Frau hatte mindestens zwei ehemalige Patientinnen von der neuen Praxis kontaktiert.
Weil sie Patientendaten ihres alten Arbeitgebers rechtswidrig mitnahm, ist eine 35-jährige Zahnärztin aus Österreich schuldig gesprochen worden.
Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl verurteilte die Frau zu einer bedingten Geldstrafe von insgesamt 16'200 Franken.
Das ist passiert: Die Zahnärztin hatte den Arbeitgeber gewechselt. Anfang 2023 kontaktierte sie von ihrer neuen Praxis aus dann mindestens zwei ehemalige Patientinnen, berichtet die «NZZ».
Kunden abzuwerben war ihr jedoch durch ihren alten Arbeitsvertrag verboten.
Für Geldstrafe gilt Probezeit von zwei Jahren
Die Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 180 Franken wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.
Tatsächlich sicher zahlen muss die Zahnärztin indes 2300 Franken Busse und Gebühren. Eine mögliche Zivilklage wurde auf den Zivilweg verwiesen.