Stadt Zürich

Weihnachtsdorf: Besucher behalten Glühwein-Tassen lieber

Marie Augustin
Marie Augustin

Zürich,

Beim Zürcher Weihnachtsdorf verschwinden Tausende Tassen: Besucherinnen und Besucher scheinen die Rückgabe-Artikel lieber als Souvenirs einzustecken.

Zürcher Weihnachtsdorf Tassen mitgenommen
Nicht jeder gibt seine Tassen an Weihnachtsmärkten wie vorgesehen zurück. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • An Weihnachtsmärkten lassen viele Menschen die Glühwein-Tassen einfach mitgehen.
  • Auch beim Zürcher Weihnachtsdorf ist dies der Fall.
  • Dort sind in drei Jahren von etwa 70'000 Tassen rund 55'000 verschwunden.
  • Das widerspreche dem Nachhaltigkeits-Gedanken, argumentiert das Weihnachtsdorf.

Für viele ist es eine Erinnerung an einen schönen Abend in einer schönen Stadt: die künstlerisch verzierte Glühwein-Tasse vom Weihnachtsmarkt. Schnell ist sie eingesteckt und verschwindet daheim im eigenen Küchenschrank.

Viele Menschen tun dies auch beim Zürcher Weihnachtsdorf – sehr viele sogar. Rund 55'000 von in den letzten drei Jahren knapp 70'000 angeschafften Tassen sind mittlerweile verschwunden. Dies erklärt Katja Weber, Co-Initiantin des Weihnachtsdorfs, gegenüber «Watson».

Und dies, obwohl die Tassen ohne spezielle Schriftzüge oder Hinweise auf das Weihnachtsdorf verziert sind. Es gibt bloss zwei verschiedene Tiermotive.

Einige Becher würden auch schlicht kaputtgehen. Man wisse aber, dass viele Menschen die Tassen einfach mitnehmen.

Finanziell macht das dem Weihnachtsmarkt keine Probleme. Ein Getränkebehältnis wird mit fünf Franken Depot herausgegeben – die man nur wiederbekommt, wenn man die Tasse zurückgibt. Die Verlustkosten sind also mehr als gedeckt.

Hast du schon mal eine Tasse von einem Weihnachtsmarkt mitgenommen?

Doch mit Blick auf die Nachhaltigkeit sei das Ganze wenig sinnvoll, findet Weber. Neue Tassen müssten nachbestellt werden, bei zu hohen Verlusten. Die Produktion derer sei dabei deutlich aufwendiger als bei Einweg-Bechern. «Wenn Leute also eine Tasse mitnehmen und diese dann ein Jahr lang nur im Schrank steht, macht das ökologisch keinen Sinn.»

Legal ist die Mitnahme trotz der Entrichtung der fünf Franken Depotgebühr übrigens nicht: Das Geschirr einzustecken, fällt unter den Tatbestand der unrechtmässigen Aneignung, wie «Watson» schreibt.

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