Verurteilter Zürcher bombardiert Richter seit Jahren mit Mails

Ein Zürcher Bezirksrichter erhält seit Jahren anonyme Beleidigungen. Der Absender wurde erneut verurteilt – doch ein Ende ist nicht in Sicht.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Zürcher Bezirksrichter wird seit Jahren von einem verurteilten IV-Rentner belästigt.
- 2022 wurde der Mann bereits verurteilt, nun folgte ein weiterer Prozess.
- Der Einzelrichter verhängte zehn Monate Freiheitsstrafe und eine Geldbusse.
Die Belästigung eines Zürcher Bezirksrichters durch einen verurteilten IV-Rentner zieht sich bereits seit sechs Jahren hin.
Seit 2019 erhält der Richter – zusammen mit weiteren Empfängern wie Richtern, Politikern und Medien – beleidigende und verleumderische E-Mails. Dies berichtet die «Zürichsee-Zeitung».
Der Inhalt ist stets ähnlich: Der Absender unterstellt dem Richter schwerwiegende Vergehen wie Amtsmissbrauch, sexuelle Straftaten oder vergleicht ihn mit Hitler. Die Mails stammen offenbar vom gleichen Mann, der immer wieder unter neuem Namen schreibt.
2022 bereits verurteilt
Der Ursprung des Konflikts liegt in einem Urteil aus dem Jahr 2016.
Damals wurde der IV-Rentner in Abwesenheit zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil wurde rechtskräftig, doch 2019 begann der Beschuldigte seinen Rachefeldzug per E-Mail.
Der Richter warnt: «Wenn immer das gleiche Narrativ bemüht wird, färbt es irgendwann ab.»
Bereits 2022 wurde der Mann wegen übler Nachrede, Drohung und Beschimpfung verurteilt. Das Obergericht verschärfte die Strafe auf 180 Tagessätze zu je 30 Franken.
Nun kam es zu einem weiteren Prozess – diesmal wegen falscher Anschuldigungen, Verleumdung und Pornografie.
Auch dieses Mal erschien der Beschuldigte nicht vor Gericht, liess sich stattdessen mit einem Attest dispensieren. Der Richter kritisierte das scharf: «Querulanten, vor welchen man selber Angst hat, werden in Watte gepackt.»
Richter rechnet trotz Urteil mit weiteren Belästigungen
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten und eine Busse von 500 Franken. Zudem wurde eine Friedensbürgschaft in der Höhe von 1000 Franken angeordnet.
Der Einzelrichter folgte dem Antrag: Es sei klar, dass die Mails vom Angeklagten stammen und der Zusammenhang mit dem Urteil von 2016 offensichtlich sei.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Richter schöpft zwar etwas Genugtuung daraus, glaubt aber nicht an ein Ende der Belästigungen. Allein in der letzten Woche landeten über 120 verdächtige Mails im Spamordner.
Der Richter ist überzeugt: Der Absender ist erneut derselbe Mann.