Stadt Zürich

Unfassbare Wende! Uber-Fahrer in Zürich freigesprochen

Isabella Seemann
Isabella Seemann

Zürich,

Ein Uber-Fahrer wurde wegen der Schändung einer betrunkenen Kundin verurteilt. Vor Obergericht nimmt der Fall eine überraschende Wendung.

Obergericht
Der Fall einer nächtlichen Uber-Fahrt beschäftigte das Obergericht. (Symbolbild) - pd

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Uber-Fahrer wird erstinstanzlich wegen Schändung einer betrunkenen Kundin verurteilt.
  • Vor dem Zürcher Obergericht nimmt der Fall eine überraschende Wendung.
  • Der 54-Jährige aus Bangladesch wird freigesprochen.

«Kinder Leben finish.» Radebrechend fasst Abdullah F.* vor dem Obergericht zusammen, worum es für ihn geht. Der 54-jährige Uber-Fahrer aus Bangladesch mit italienischem Zweitpass legt Berufung ein gegen seine erstinstanzliche Verurteilung wegen Schändung zu 18 Monaten Freiheitsstrafe und fünf Jahren Landesverweis.

Hinter ihm, auf der Zuschauerbank, sitzt seine Ehefrau. Der zweifache Vater kämpft um alles: seinen Ruf, seine Existenz, sein Bleiberecht und den Zusammenhalt seiner Familie.

Doch es gibt nicht viel, das für ihn spricht. Selbst Referenzen, die ihm einen tadellosen Charakter bescheinigen, hatte er selbst verfasst. In der Nacht auf Heiligabend 2023 stieg die 28-jährige Luna* um 2.41 Uhr an der Langstrasse in sein Auto.

An der feucht-fröhlichen Weihnachtsfeier ihres Arbeitgebers, die in einer Clubnacht endete, hatte sie reichlich getrunken: Glühwein, Weisswein, Shots, Gin Tonic – trotz Einnahme von Antidepressiva. Ihre Chefin bestellte ihr ein Uber und mahnte den Chauffeur: «Bringen Sie sie sicher nach Hause.»

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Ein Uber-Fahrer wird in Zürich freigesprochen. (Symbolbild) - depositphotos

Um 3.05 Uhr erreichte das Fahrzeug das Ziel im Zürcher Unterland. Dann vermerkte der Fahrtenschreiber etwas Merkwürdiges: Das Auto blieb stehen. Fast eine Stunde lang.

Erst kurz nach vier Uhr setzte es sich wieder in Bewegung. Dass in dieser Stunde sexuelle Handlungen stattfanden, ist unbestritten. Die entscheidende Frage lautet: Wer fiel wen an?

Zwei Versionen

Luna schilderte der Polizei und später dem Bezirksgericht Dielsdorf einen Albtraum. Sie sei auf der Rückbank eingeschlafen und als sie wieder zu sich gekommen sei, habe jemand auf ihr gelegen.

Eine Zunge habe in ihrem Hals gesteckt. Hände hätten ihren BH und ihre Hose geöffnet und sie an Brust und Intimbereich berührt. Sie habe den Uber-Fahrer weggestossen und sei in ihre Wohnung geflüchtet.

Die Daten ihrer Smartwatch galten vor dem Bezirksgericht als wichtiges Beweismittel: Sie zeigten, wie ihr Puls während der Fahrt sank und lange tief blieb, bis er um 3.40 Uhr plötzlich auf über 110 Schläge pro Minute schnellte. Der Schluss lag nahe, dass sie tief geschlafen oder zumindest stark benommen gewesen war.

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Die Smartwatch, eine stille Zeugin, findet in der Urteilsbegründung keine Erwähnung mehr. (Symbolbild) - pexels

Abdullah hingegen schildert vor dem Obergericht einen Ablauf, der selbst für erfahrene Prozessbeobachter überraschend wirkt. Nach der Ankunft am Wohnort habe ihm die Kundin Luftküsse nach vorne geschickt.

Als er die hintere Tür öffnete, um ihr beim Aussteigen zu helfen, habe sie ihn auf die Rückbank gezerrt, geküsst, seine Hand auf ihre Brust gelegt und «Machen Sie Sex!» gerufen. «Sie hat mich angefallen», übersetzt der Dolmetscher Abdullahs Aussagen.

«Sie setzte sich auf mich, befriedigte sich selbst und stöhnte.» Bei ihren Sexbewegungen habe sie sogar den Kopf an der Wagendecke angeschlagen, demonstriert er mit Gesten.

Auf die Frage der Richterin, ob es ihm gefallen habe, antwortet der untersetzte Mann mit Halbglatze: «Nein. Ich habe mich geekelt.» Danach habe er sich mit Mineralwasser gewaschen.

Der Staatsanwalt hält Abdullahs Darstellung für lebensfremd. Dieser bewege sich, so der Tenor seiner Ausführungen, kaum in derselben Liga wie die junge, attraktive Frau.

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Das Zürcher Obergericht. - keystone

Solche Fälle kenne die Justiz zur Genüge: Er habe als Uber-Fahrer die Wehrlosigkeit einer Betrunkenen schamlos ausgenutzt. Ein Landesverweis sei zwingend, «die Schweiz hat ein Interesse daran, junge Frauen zu schützen.»

Die Opferanwältin wirft Abdullahs Pflichtverteidigerin vor, ihre Mandantin als sexgierig darzustellen. «Der blanke Hohn», nennt sie das. Luna sei bereits zuvor psychisch schwer belastet gewesen und habe unter Libidoverlust gelitten.

Das schwere Verbrechen habe sie massiv zurückgeworfen. Doch was wie ein aussichtsloser Fall für den Beschuldigten wirkt, endet mit einem Paukenschlag.

Die Mehrheit des dreiköpfigen Gerichts – zwei Richterinnen und der Vorsitzende Richter – spricht Abdullah F. frei. Es schlägt einen bemerkenswerten argumentativen Bogen: Zweifellos habe die Frau den Abend so erlebt, wie sie ihn schilderte.

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Dennoch könne nicht ausgeschlossen werden, dass sie unter starkem Alkohol- und Medikamenteneinfluss einen Filmriss erlitten habe. In einem solchen Zustand könne der Körper weiter handeln, während das Gedächtnis nichts speichere.

Als besonders aufschlussreich befindet das Gericht eine Aussage der Frau. Beim Erwachen habe sie gedacht, der Fahrer habe möglicherweise geglaubt, sie wolle es auch. Für die Richter genügt das, um begründete Zweifel zu wecken. «Wir sind alle nicht dabei gewesen», sagt der Vorsitzende Richter.

Der Grundsatz «in dubio pro reo» verlange den Freispruch, selbst wenn man damit riskiere, einen Schuldigen laufen zu lassen. Die Smartwatch, eine stille Zeugin, findet in der Urteilsbegründung keine Erwähnung mehr. Am Ende ist sie nur eine Uhr.

*Namen von der Redaktion geändert

Hinweis

Dieser Artikel ist zuerst im «Tagblatt der Stadt Zürich» erschienen.

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