Stadt Zürich

Swiss-Flug: Inder vergewaltigt Meitli (15) auf dem Weg nach Zürich

Simon Binz
Simon Binz

Zürich,

Ein indischer Geschäftsmann wurde wegen Vergewaltigung und sexueller Handlungen mit einem Kind verurteilt. Der Tatort war ein Swiss-Flug von Mumbai nach Zürich.

Swiss Flug
Ein indischer Geschäftsmann hatte ein 15-jähriges Mädchen auf einem Swiss-Flug vergewaltigt. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Inder hat während eines Swiss-Flugs ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt.
  • Der 44-Jährige wurde für seine Taten am Dienstag im abgekürzten Verfahren verurteilt.
  • Weil er nicht vorbestraft war, erhielt der Geschäftsmann 18 Monate auf Bewährung.
  • Zudem wurde er für fünf Jahre des Landes verwiesen.

Ein 44-jähriger indischer Geschäftsmann hat auf einem Swiss-Flug von Mumbai nach Zürich ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt. Dafür wurde der 44-Jährige am Dienstag wegen Vergewaltigung und sexueller Handlungen mit einem Kind verurteilt. Darüber berichtet die «NZZ».

Vor dem Bezirksgericht Bülach kam es demnach zu einem abgekürzten Verfahren, da er sich geständig zeigte. Der Mann wurde laut dem Bericht zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem wurde er für fünf Jahre des Landes verwiesen.

Laut Anklage der Zürcher Staatsanwaltschaft für schwere Gewaltkriminalität ereignete sich der Vorfall im März dieses Jahres. Der verheiratete Geschäftsmann verging sich demnach an der 15-Jährigen, als das Mädchen während des Flugs auf der Seite liegend einschlief.

Opfer geriet in einen Schockzustand

Ihr Sitznachbar berührte sie zunächst mehrfach und legte seinen Arm um sie. Das Opfer reagierte nicht darauf. Nachdem das Mädchen sich wieder aufgerichtet hatte und weiter gedöst war, legte der Mann demnach zuerst seine Hand auf den rechten Oberschenkel des Mädchens und streichelte es über der Kleidung.

Später schob er seine Hand vorne in ihre Hose und drang mit einem Finger in ihre Vagina ein. Gemäss dem neuen, nun geltenden Sexualstrafrecht erfüllt dies den Straftatbestand einer Vergewaltigung. Später führte er die Hand des Opfers auch in seinen eigenen Intimbereich.

Das Mädchen, das sich unter einer Decke befand, sei dabei in einen Schockzustand geraten und «nicht imstande» gewesen, sich gegen die Handlungen des Mannes zu wehren. Laut Anklage liess sie den Übergriff deshalb wort- und regungslos über sich ergehen, bis der Beschuldigte von sich aus wieder von ihr abliess.

«Es ging mit mir durch!»

Wie der Täter aufflog, geht aus der Anklage nicht hervor und war auch am Prozess kein Thema. Fest steht, dass der Mann nach der Landung am Zürcher Flughafen festgenommen wurde und seither in Untersuchungshaft sass. Zu Beginn der Ermittlungen leugnete er die Taten, legte aber vor dem Prozess ein Geständnis ab.

Der Angeklagte gab an, dass ihm zwar bewusst gewesen sei, dass seine Sitznachbarin jung war, er aber nicht ihr genaues Alter gekannt habe. Auf die Frage des Richters, warum er die Tat begangen habe, antwortete der Mann: «Es ging mit mir durch!» Er habe jedoch später erkannt, dass er einen Fehler gemacht habe und die Tat bereut.

Das Gericht wertete das Geständnis strafmildernd und stimmte dem Vorschlag für ein abgekürztes Verfahren zu. Die verhängte Freiheitsstrafe wurde auf Bewährung ausgesetzt, da der Mann nicht vorbestraft war und das Strafmass die 24 Monate nicht überstieg.

Aus Haft entlassen und dem Migrationsamt überstellt

Neben der Freiheitsstrafe wurde der Mann für fünf Jahre aus der Schweiz ausgewiesen. Die Ausweisung wird jedoch nicht im Schengener Informationssystem vermerkt, was ihm die Einreise in andere europäische Länder weiterhin ermöglicht.

Wie in solchen Fällen von sexuellen Handlungen mit Kindern zwingend vorgesehen, wird auch ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot, also ein Verbot jeder beruflicher und organisierter ausserberuflicher Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst, angeordnet.

Er muss zudem rund 9000 Franken für die Verfahrens- und Gerichtskosten zahlen. Noch am selben Tag wurde der Verurteilte aus der Haft entlassen und dem Migrationsamt überstellt, um seine Heimreise nach Indien anzutreten.

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