SVP-Politiker Patrick Walder steht in Uster vor Gericht

Der Zürcher SVP-Kantonsrat Patrick Walder muss sich vor Gericht verantworten. Seine Partei hat Eritreer als «nicht integrierbare Gewalttäter» bezeichnet.

Der ehemalige Zürcher SVP-Präsident Patrick Walder steht aktuell wegen des Vorwurfs der Rassendiskriminierung vor Gericht. Auslöser war eine umstrittene Medienmitteilung der Partei im Jahr 2019, die sich auf ein tragisches Ereignis in Frankfurt bezog.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Politiker vor, mit seinen Aussagen die Menschenwürde von Eritreern verletzt zu haben. Die Debatte dreht sich um die Frage, wie weit politische Meinungsäusserungen gehen dürfen.
SVP-Politiker äusserte sich rassistisch
Im Sommer 2019 stiess ein eritreischer Mann am Frankfurter Hauptbahnhof ein Kind und dessen Mutter vor einen Zug. Das Kind kam ums Leben.

Der Täter lebte zu diesem Zeitpunkt im Kanton Zürich. Er wurde später wegen einer psychischen Erkrankung dauerhaft in einer deutschen Psychiatrie untergebracht.
Die Zürcher SVP behauptete in einer Medienmitteilung, solche Taten zeigten, dass es sich bei Eritreern um «nicht integrierbare Gewalttäter» handle. Diese Aussagen sorgten für grosse Empörung und führten zur Anklage wegen Rassendiskriminierung.
SVP-Politiker verteidigt sich vor Gericht
Der Angeklagte, der die Zürcher SVP damals interimistisch führte, bestreitet, ein Rassist zu sein. Er betont, die Medienmitteilung nicht selbst verfasst und den genauen Inhalt vor Veröffentlichung nicht gesehen zu haben.

Er verweist laut «SRF» darauf, dass er sich im Sommer 2019 im Urlaub befand und nicht alle Parteidokumente prüfen konnte. Sein Anwalt argumentiert, dass der Angeklagte den Text im Nachhinein vermutlich noch geändert hätte, wenn er ihn vorher gesehen hätte.
Die Sicht der Privatklägerinnen
Zwei Privatpersonen, darunter eine junge Zürcherin mit eritreischen Wurzeln, haben Anzeige gegen die SVP und ihren damaligen Präsidenten Walder erstattet. Die Privatklägerin kritisierte vor Gericht, dass sie seit der Medienmitteilung verstärkt rassistischen Angriffen ausgesetzt sei.
Die Anwältinnen der Klägerinnen sind überzeugt, dass der Angeklagte die Mitteilung vorab kannte und genehmigte. Sie verweisen dabei auf eine E-Mail, in der dies angeblich bestätigt wurde.
Entscheidung des Gerichts in der nächsten Woche
Ob die Medienmitteilung tatsächlich als Rassendiskriminierung einzustufen ist, muss nun das Bezirksgericht Uster entscheiden. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Geldstrafe von 8'400 Franken und eine Busse von 800 Franken, wie «Zürich24» berichtet.
Das Urteil wird in der kommenden Woche erwartet und dürfte Signalwirkung für den Umgang mit politischen Äusserungen haben. Der Fall zeigt, wie sensibel und kontrovers das Thema Rassismus in der politischen Debatte ist.