Stadtrichteramt Zürich muss Strafbefehle neu von Hand unterzeichnen

Das Statthalteramt Zürich hat eine Beschwerde gegen die Praxis des Stadtrichteramts Zürich teilweise gutgeheissen. Streitpunkt war der Versand von Strafbefehlen per Post.

Das Stadtrichteramt Zürich hatte Strafbefehle bisher mit einer digitale angebrachten Unterschrift, einer sogenannten Faksimile-Unterschrift, verschickt.
Der Statthalter entschied nun, dass diese Praxis unzulässig ist und gegen die Strafprozessordnung sowie das Verfassungsrecht verstösst, wie das Statthalteramt am Montag mitteilte.
Das Amt darf den Strafbefehl zwar weiterhin per Gerichtsurkunde versenden, muss dies aber ab sofort mit einer handschriftlichen Originalunterschrift tun. Auch Hinweise auf eine elektronische Signatur in den Unterlagen müssen entfernt werden. Ein nachträgliches Unterschreiben während eines Einspruchverfahrens reiche nicht aus, um diesen Fehler zu heilen.





