Stadt Zürich

Rumäne bringt angefahrene Velofahrerin ins Spital – verurteilt!

Etienne Sticher
Etienne Sticher

Zürich,

Ein Rumäne fuhr eine verletzte Velofahrerin nach einem Unfall ins Spital – und beging damit Fahrerflucht. Deswegen wurde er nun verurteilt.

unfall
Nach einem Unfall mit Verletzten müssen die Beteiligten vor Ort bleiben. - keystoen

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Rumäne fuhr in Zürich eine Velofahrerin an und brachte sie ins Spital.
  • Damit beging er Fahrerflucht, er hätte vor Ort bleiben und der Polizei helfen müssen.
  • Nun wurde er zu einer bedingten Geldstrafe von 6750 Franken verurteilt.

Eine vermeintlich nette Geste wurde einem heute 40-jährigen Rumänen zum Verhängnis. Nach einem Autounfall fuhr er die verletzte Velofahrerin ins Spital. Dafür wurde er nun verurteilt, wie die «NZZ» aus dem rechtskräftigen Strafbefehl berichtet.

Der Vorfall ereignete im Juli 2022: Der Rumäne fuhr mit seinem Mercedes im Zürcher Kreis 4, als er eine Velofahrerin anfuhr, die eigentlich Rechtsvortritt gehabt hätte. Sie brach sich das Schienbein und erlitt eine Schürfwunde. Der Rumäne fuhr sie daraufhin ins Spital.

Nun wurde er wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung, Verletzung der Verkehrsregeln und pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall verurteilt. Wäre der Mann aufmerksam gefahren, hätte er die Velofahrerin bemerkt und den Unfall verhindern können, argumentiert die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis. Zudem beging er Fahrerflucht.

Denn nach einem Unfall mit Verletzten müssen alle Beteiligten vor Ort bleiben. Sie dürfen sich nur entfernen, wenn sie die Erlaubnis der Polizei haben, wenn sie Hilfe brauchen oder Hilfe rufen müssen. Der Rumäne hätte also an der Unfallstelle bleiben müssen, um bei der Feststellung des Tatbestands zu helfen.

Warst du schon einmal in einen Unfall verwickelt?

Der Rumäne wurde zudem wegen versuchter Nötigung verurteilt. Denn er zeichnete Telefongespräche mit seiner Anwältin ohne deren Wissen auf.

Damit wollte er eine ihrer Rechnungen infrage stellen und Geld zurückverlangen. Darauf liess sie sich aber nicht ein und klagte ihren Mandanten an.

Schlussendlich wurde der 40-Jährige zu einer bedingten Geldstrafe von 75 Tagessätzen à 90 Franken (insgesamt 6750 Franken) verurteilt. Zudem muss er eine Busse von 1500 Franken und Gebühren von 1060 Franken bezahlen.

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