Regierungsrat weist Rekurs gegen Zürcher Staatsanwaltswahl ab
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Der Regierungsrat hat einen Stimmrechtsrekurs gegen die Staatsanwaltswahl in Zürich zurückgewiesen.
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Der Rekurrent bemängelte die Wahl von zwei Staatsanwälten am Sonntag als intransparent. Das Wahlverfahren ist vom Bezirksrat korrekt durchgeführt worden, wie der Regierungsrat am Freitag mitteilte. 35 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sollten in Zürich gewählt werden.
33 wurden in stiller Wahl genehmigt, zwei Posten blieben aber offen. Dafür meldeten sich zwei Männer – allerdings erst nach Ablauf der Frist zum Druck der Wahlzettel. In den Wahlunterlagen seien keine Angaben zu den zwei zusätzlichen Kandidaten oder Wahlvorschläge vorhanden, bemängelte der Stimmbürger.
Kritik an fehlenden Informationen
Er verlangte, dass die Wahl abgesagt wird. Tatsächlich erhielten die Stimmberechtigten nur einen leeren Wahlzettel mit zwei Zeilen. Wer zur Wahl steht, blieb offen.
In der Regel erfolgt die gesamte Wahl still, die Parteien schlagen vor, wer gewählt werden soll. Der Regierungsrat findet, dass es hilfreich gewesen wäre, wenn der Bezirksrat die stille Wahl der 33 anderen Personen publik gemacht hätte.
Dennoch habe der Bezirksrat das Wahlverfahren korrekt durchgeführt. Da die zusätzlichen Staatsanwälte sich erst nach dem Druck der Unterlagen meldeten, habe er auch keine Informationen über sie beilegen können.