Polizei findet bei Schüler zu Hause Pyros – Stadionverbot in Kloten!

Sandra Morgenroth
Sandra Morgenroth

Rafzerfeld 01.05.2024 - 08:55

Bei einem Schüler wird neben Haschisch eine Vielzahl an pyrotechnischen Gegenständen gefunden. Die Folge: Der EHC Kloten-Fan erhält ein Stadionverbot.

EHC Kloten
Die Fan-Choreo bei einem Heimspiel des EHC Kloten. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein junger Fan des EHC Kloten erhält aufgrund von Pyrotechnik Stadionverbot.
  • Dem Schüler ist es für die nächsten zwei Jahre untersagt, ins Stadion zu gehen.
  • Das sogenannte Rayonverbot erlaubt ihm auch nicht, bestimmte Stadionzonen zu betreten.

Ein Kloten-Fan (19) wird für die nächsten zwei Jahre keine Spiele seines Lieblingsclubs besuchen können. Der Grund dafür ist ein sogenanntes Rayonverbot, das gegen ihn verhängt wurde.

Vor sieben Monaten geriet der junge Mann in eine Polizeikontrolle in Eglisau. In seinem Kleinwagen fand die Polizei 204 Gramm Haschisch im Handschuhfach. Dieser Fund führte zu einer Hausdurchsuchung am Wohnort des Schülers im Zürcher Unterland. Dies berichtet der «Zürcher Unterländer».

Bei der Durchsuchung entdeckte die Polizei nicht nur ein Gramm Marihuana, sondern auch eine Vielzahl von pyrotechnischen Gegenständen. 81 Notsignalfackeln, 15 Bengalfackeln und eine Rauchbombe – insgesamt also 97 Pyros.

Heimspiele des EHC Kloten sind tabu

Neben dem Besitz von Drogen und Pyrotechnik gab der Schüler auch zu, regelmässig Marihuana und Haschisch zu konsumieren. Diese Faktoren führten dazu, dass gegen ihn ein Rayonverbot verhängt wurde.

Das Rayonverbot bedeutet, dass der Schüler während der Heimspiele des EHC Kloten das Stadion und die umliegende Zone nicht betreten darf.

Wie stehen Sie zu Pyrotechnik im Stadion?

Die Probezeit seiner bedingten Geldstrafe ist laut «Zürcher Unterländer» für zwei Jahre befristet. Er muss 60 Tagessätzen zu je 70 Franken (insgesamt 4200 Franken) bezahlen.

Zusätzlich zur Geldstrafe muss er eine Busse von 1000 Franken tragen. Hinzukommen die Verfahrenskosten in Höhe von weiteren 1000 Franken.

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