Mann verkaufte «aus Not» heraus illegal Welpen im Bezirk Bülach

Weil er wenige Wochen alte Hundewelpen aus Serbien und Bulgarien in der Schweiz verkauft hatte, hat sich am Dienstag ein 39-Jähriger vor dem Bezirksgericht Bülach verantworten müssen. Er sprach offen über seine damalige Situation.

Er habe sich in einer Notlage befunden, sagte der Beschuldigte vor Gericht. «Meine Firma war bankrott, ich steckte in der Scheidung mit meiner Ex-Frau und mir ging es psychisch schlecht», sagte er. Um wieder Boden unter die Füsse zu bekommen, habe er angefangen, die Welpen zu verkaufen.
Laut Anklageschrift verkaufte er Ende 2020 während mehreren Monaten Hundewelpen über Internetplattformen. Diese führte er zuvor hauptsächlich aus Serbien und Bulgarien in die Schweiz ein. Den 23 Käufern gaukelte er vor, dass die Hunde aus der Schweiz stammen. Vor Gericht gab der 39-Jährige zu, dass er zuvor mit den Welpen zum Tierarzt gegangen war und dieser ihm Heimtierausweise ausgestellt habe. So konnte er sie zu einem deutlich höheren Preis verkaufen, als wenn er ihre wahre Herkunft preisgegeben hätte. Insgesamt ergaunerte er sich auf diese Weise 66'500 Franken.
Welpen ungenügend versorgt
Doch nicht nur gewerbsmässiger Betrug warf die Staatsanwaltschaft dem Mann vor. Auch wegen mehrfacher Tierquälerei musste er sich verantworten. Am Zoll habe er 12 Hundewelpen eingeführt, von denen er fünf in einer viel zu kleinen Schachtel einpferchte. «Das war eine Notlösung, weil die ursprünglichen Boxen von den Hunden verkotet waren», verteidigte er sich. Ausserdem seien sie nur in den letzten drei Stunden in der kleinen Box gewesen.
Einen Zwergspitzwelpen soll er sieben Stunden lang auf dem Balkon bei brütender Hitze alleine gelassen haben. Auch hier intervenierte der Beschuldigte und sagte, dass der Hund auch Zugang zur Wohnung gehabt habe.
Hingegen habe er einen anderen Welpen überall mit hingenommen. Auch in die Badi. Doch während der Beschuldigte schlief, verstarb das Tier, das er eigentlich seiner Tochter schenken wollte. «Ich habe zwar gemerkt, dass er Schaum vorm Mund und viel getrunken hatte», räumte der Beschuldigte ein. Er sei aber kein Tierpfleger und kein Tierarzt und habe daher nicht gemerkt, dass der Hund krank sei.
Zwei Wochen lang habe seine Tochter nach dem Vorfall kein Wort mit ihm gesprochen. Auf die Frage, wo er das tote Tier hingebracht habe, sagte er nach einigem Zögern: «Kann sein, dass ich es in einer Tüte in den Kehricht geworfen habe.» Es täte ihm aber leid und er habe aus diesen Fehlern gelernt, beteuerte er.
«Er behandelte Tiere wie Ware»
Der Staatsanwalt warf dem Mann vor, dass er die Welpen als blosse Handelsware betrachtet habe. Die Tiere seien viel zu früh von ihrer Mutter getrennt worden und nicht ausreichend versorgt worden. «Der Beschuldigte hätte erkennen müssen, dass die Tiere leiden, hat es aber versäumt, sie deshalb zum Tierarzt zu bringen», sagte der Staatsanwalt.
Er beantragte einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten. Davon soll der Mann 12 Monate ins Gefängnis. Die übrigen 24 Monate müsse er nur absitzen, wenn er sich in den nächsten vier Jahren nichts zu Schulden kommen lässt.
Auf eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten plädierte der Verteidiger. «Der Beschuldigte hat eine Lösung zur Sicherung seiner Existenz gesucht», sagte der Verteidiger. Als der Beschuldigte festgestellt habe, dass der Jö-Effekt bei den Käufern sehr gross ist, habe er die Welpen im Ausland gekauft und in der Schweiz verkauft. Er machte geltend, dass die Geschädigten Käufer der Hunde unzureichend die Herkunft der Hunde überprüft hätten. Ausserdem habe sein Mandant nicht erkannt, dass es den Welpen schlecht gehe, relativierte er.
Ein Urteil fällte das Gericht am Dienstag noch nicht. Bezüglich eines Verkehrsdelikts des Beschuldigten fehlt noch ein Gutachten, welches das Gericht erst noch einholen muss. Dann werde der Beschuldigte wieder vorgeladen. «Dieses Mal wird es keine weiteren sechs Jahre dauern», versprach der Richter am Ende der Verhandlung.






