Kesb Stadt Zürich: Immer mehr Hilfe für Senioren

Immer häufiger unterstützt die Kesb ältere Menschen. Beistandschaften können dazu beitragen, Sicherheit und Lebensqualität zu erhalten.

Immer mehr ältere Menschen sind auf die Unterstützung der Kindes und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) angewiesen.
«Bei den Erwachsenen betrifft jede zweite neu angeordnete Beistandschaft eine Person über 65 Jahre», sagt Michael Allgäuer, Präsident der Kesb Stadt Zürich. Besonders häufig betroffen sind Menschen zwischen 76 und 85 Jahren.
«Gründe sind Überforderung im Alltag, gesundheitliche Einschränkungen oder Demenz», erklärt Allgäuer. Nach dem Tod eines Ehepartners treten zudem oft organisatorische Schwierigkeiten auf.

«Gerade in finanziellen und administrativen Belangen sind Beistandschaften sinnvoll und wichtig», so Allgäuer. Häufig fehlten Vertrauenspersonen, die solche Aufgaben übernehmen könnten. Zudem zeigten Abklärungen immer wieder, dass keine ausreichenden Vollmachten oder Vorsorgeaufträge vorhanden seien.
Im vergangenen Jahr ordnete die Kesb 592 neue Erwachsenenschutzmassnahmen an, leicht weniger als im Vorjahr. Bei den Kindesschutzmassnahmen stieg die Zahl dagegen von 358 auf 424 Fälle.
Die Zahl der Unterbringungen von Minderjährigen blieb mit 51 Fällen nahezu unverändert.
Stetes Spannungsfeld
Im Kindesschutz werden häufig Erziehungsbeistandschaften angeordnet, wenn Eltern mit der Erziehung überfordert sind oder bei familiären Krisen. Wenn die Eltern bei der Umsetzung der Betreuungsregelung für ihre Kinder Konflikte haben, wird eine Besuchsrechtsbeistandschaft angeordnet.
Die Beiständinnen und Beistände vermitteln zwischen den Eltern und unterstützen sie bei der Suche nach Lösungen. «Das Ziel ist es, die Eltern zu befähigen, Konflikte selbstständig zu lösen, ohne dass die Kinder darunter leiden», so Michael Allgäuer.
Die Kesb greift ein, wenn Kinder oder Erwachsene nicht ausreichend geschützt oder unterstützt werden können. Dabei bewegt sich die Behörde laut Allgäuer stets im Spannungsfeld zwischen Schutz und Selbstbestimmung.
«In gewissen Fällen ist die Selbstbestimmung höher zu gewichten, weshalb auf eine Massnahme verzichtet wird», erklärt er. Die Behörde komme erst dann zum Zug, wenn andere Möglichkeiten wie familiäre Unterstützung, Vollmachten, Vorsorgeaufträge oder gesetzliche Vertretungsrechte nicht ausreichen.

Wie wichtig rechtzeitige Hilfe sein kann, zeigt der Fall eines 80-jährigen Zürchers. Nachdem die Spitex ihn schlafend neben einer brennenden Pfanne in seiner verwahrlosten Wohnung gefunden hatte, wurde er wegen Rauchvergiftung, starker Alkoholisierung und Verwirrtheit ins Spital eingeliefert.
Eine Gefährdungsmeldung führte zu Abklärungen der Kesb, die ergaben, dass der Mann seinen Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen konnte.
Nach der Einrichtung einer Beistandschaft stabilisierte sich seine Situation. Schliesslich entschied er sich freiwillig für den Umzug in ein Gesundheitszentrum für das Alter der Stadt Zürich, wo er heute die notwendige Unterstützung erhält.
Der Fall zeigt: Beistandschaften bedeuten nicht primär Einschränkungen, sondern können älteren Menschen Sicherheit, Betreuung und Lebensqualität ermöglichen.
Hinweis
Dieser Artikel ist zuerst im «Tagblatt der Stadt Zürich» erschienen.






