Stadt Zürich

Junge SVP: Spanien soll Zürcher Influencer ausliefern!

Marie Augustin
Marie Augustin

Zürich,

Der Influencer «Travis the Creator» liess sich von seinem Gerichtstermin entschuldigen. Die Junge SVP fordert die Auslieferung des Angeklagten.

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Das Bezirksgericht Zürich. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • «Travis the Creator» ist wegen mehrfacher Sexualdelikte angeklagt.
  • Zur Zeit verweilt er in Spanien.
  • Für seinen Verhandlungstermin vor dem Bezirksgericht Zürich liess er sich entschuldigen.

Eigentlich hätte sich «Travis the Creator» diese Woche vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten müssen. Dem Zürcher Influencer werden in der Schweiz mehrfache Vergewaltigung und sexuelle Nötigung vorgeworfen.

Doch der Party-Organisator liess sich für den Gerichtstermin entschuldigen. Er reichte ein ärztliches Attest ein – und befindet sich stattdessen noch im spanischen Marbella.

«Bankrotterklärung der Zürcher Justiz»

Bereits in der Vergangenheit war der Zürcher in einem anderen Fall wegen Schändung verurteilt worden.

Dass er sich nun per Attest erfolgreich dem Gerichtstermin entziehen konnte, verurteilt vor allem die Junge SVP scharf. Als «dem Schweizer Rechtsstaat unwürdig» und eine «Bankrotterklärung der Zürcher Justiz» verurteilt die Jungpartei den Vorfall.

In einem offenen Brief erwähnt die Junge SVP: Der Influencer hatte schon im Februar erfolglos versucht, seinen Gerichtstermin verschieben zu lassen. Bis das Datum für die neu angesetzte Verhandlung steht, könnte es noch Monate dauern.

Kantonsrat hat Oberaufsicht

Die Junge SVP sieht die Verantwortung bei der Zürcher Justizdirektorin Jacqueline Fehr und fragt: «Was sagen Sie den Opfern, die nun zusätzlich zu den widerlichen Taten noch ein verlängertes Verfahren aushalten müssen?»

Der Meinung der Jungpartei nach müsse «Travis the Creator» an die Schweiz ausgeliefert werden.

Hast du den Fall um «Travis the Creator» verfolgt?

Die Kommunikationsabteilung der Zürcher Justizdirektion weist gegenüber «20 Minuten» jegliche Zuständigkeit zurück.

Fehr sei «in jeder Hinsicht die falsche Adressatin». Die Staatsanwaltschaft sei zuständig und die Oberaufsicht liege beim Kantonsrat.

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