Jetzt will Winti Geisterauto-Entsorgung vereinfachen

Werden herrenlose Autos durch die Polizei entsorgt, geht dies zu Lasten der Steuerzahler. Es sind Einzelfälle.

Sie fallen auf, die Geisterautos, die in Winterthur regelmässig Parkplätze in den Blauen Zonen blockieren. Ein Bündel Bussen hinter dem Scheibenwischer oder eine Radkralle weisen darauf hin, dass die Autos, die meist aus dem Osteuropa stammen, schon länger auf dem Parkfeld stehen.
Das hat System, wie ein Artikel der Winterthurer Zeitung Anfang August aufzeigte. «Meist handelt es sich um illegale Entsorgungen», sagte Michael Wirz, Leiter Medien und Kommunikation der Stadtpolizei Winterthur.
Entsorgt werden die Autos zulasten der Steuerzahler. Die Autos werden einfach stehen gelassen, da die ordentlichen Entsorgungskosten höher sind als der Restwert.
Vier Fälle 2026
Doch wie gross ist der Schaden für den Staat? Die Zahlen der Stadtpolizei zeigen: Bei den illegalen Auto-Entsorgungen handelt es sich um Einzelfälle.
2022 musste die Stapo laut Wirz zwei Autos auf diese Weise entsorgen, 2023 waren es drei, 2024 ebenfalls zwei und 2025 sogar nur eines. Einzig in diesem Jahr häufen sich die Fälle.

Seit Anfang des Jahres wurden vier Autos entsorgt und bei drei weiteren Fahrzeugen läuft das Verfahren noch. Entsorgt wurden dieses Jahr zwei Autos, ein Roller und ein Wohnmobil.
Die Kosten für die Entsorgung schätzt Wirz auf rund 300 Franken bei einem Auto und etwa 100 Franken bei einem Motorrad. Die Kosten – neben den Personalstunden der Polizei – waren mit 300 Franken im letzten Jahr überschaubar.
Absurd: «Ausländische Fahrzeuge müssen wir vor der Entsorgung noch verzollen», so Wirz.
Neue Zuständigkeiten prüfen
Herrenlose Autos auf Parkfeldern der Stadt sind der Polizei ein Dorn im Auge. Wirz spricht vom Broken-Window-Effekt.
«Dieser zeigt, dass an Orten, wo sichtbare Unordnung, wie kaputte Scheiben, Graffiti oder eben kaputte Autos zu sehen ist, die Hemmschwelle für weitere Delikte abnimmt.»
Doch bis zur Entsorgung der Geisterautos ist ein aufwendiger juristischer Prozess nötig. Dieser sieht folgende Schritte vor: Steht ein Auto zu lange auf einem Parkfeld, gibts als erstes eine Parkbusse, darauf folgt die Aufforderung an den Halter, er soll sich bei der Polizei melden.
«Den Halter zu ermitteln, ist nicht das Problem, schwieriger ist es mit dem Aufenthaltsort», sagt Wirz. Oft seien die Personen nicht an der hinterlegten Adresse auffindbar.
Mit der schriftlichen Aufforderung haben die Halter zwei Monate Zeit, ihr Fahrzeug abzuholen. Tun sie das nicht, wird eine Meldung im Amtsblatt publiziert mit der Information, dass das Auto nach einer Frist von drei Monaten verwertet oder entsorgt wird.

Dieser langwierige Prozess soll nun abgekürzt werden. Laut Wirz werde zurzeit gemeinsam mit den weiteren betroffenen städtischen Stellen geprüft, wie solche Fälle künftig effizienter und kostengünstiger bearbeitet werden können.
Herrenloses Wohnmobil
In den Allermeisten Fällen sind die Autos Schrott und werden entsorgt. Für Schlagzeilen sorgte aber ein herrenloses Wohnmobil, welches die Stadtpolizei im Juli für 2500 Franken auf der Onlineplattform Ricardo versteigerte.

Allerdings war das Auto für die Käufer eine Wundertüte. Denn es fehlten Schlüssel, Fahrzeugpapiere und es blieb unklar, ob das Wohnmobil überhaupt noch fahrtauglich ist.
Tatsächlich gab es bei der Auktion noch in den letzten Minuten ein Wettbieten, bis es schliesslich für 2500 Franken einen neuen Besitzer fand.
Hinweis
Dieser Artikel ist zuerst in der «Winterthurer Zeitung» erschienen.






