Stadt Zürich

Islamistischer Messerstecher von Zürich erhält Akten nicht

Keystone-SDA
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Zürich,

Der jugendliche Messerstecher von Zürich erhält keine Einsicht in seine Fallakten, um Missbrauch für Propaganda zu verhindern.

bundesgericht lausanne
Die Sicherheit des Opfers und seines Umfelds sollen gewährleistet werden, schreibt das Bundesgericht in seinem am Donnerstag publizierten Urteil. (Archivbild) - keystone

Der Jugendliche, der in Zürich einen orthodoxen Juden niedergestochen hat, erhält die Akten zu seinem Fall nicht. Das Bundesgericht hat einen Antrag der Jugendanwaltschaft bestätigt. Diese befürchtet, dass der Beschwerdeführer die Akten für Propaganda nutzt.

Die Sicherheit des Opfers und seines Umfelds sollen gewährleistet werden, schreibt das Bundesgericht in seinem am Donnerstag publizierten Urteil. Eine Schwärzung des Namens des Opfers sei unzureichend.

Die konkreten Tatumstände könnten in «einschlägigen Foren» veröffentlicht oder zu Propagandazwecken missbraucht werden. Der damals 15-Jährige hatte sich zum sogenannten Islamischen Staat bekannt.

Sicherheitsbedenken trotz geschlossener Einrichtung

Zwar befinde sich der Jugendliche in einer geschlossenen Einrichtung. Eine digitale Verbreitung wäre dort aber dennoch möglich, heisst es im Urteil.

Der Jugendliche darf die Akten einsehen, aber nicht behalten. Sein Verteidiger erhalte vollen Zugang, darf die Akten seinem Mandanten aber nicht weitergeben.

Das reiche aus, auch wenn die Arbeit des Verteidigers aufwändiger und umständlicher sei, argumentiert das Bundesgericht. «Unter den Umständen ist das erforderlich und hinzunehmen». Das Bundesgericht weist die Beschwerde als unbegründet ab.

Verdächtiger bekannte sich zum IS

Dem damals 15-jährigen Schweizer mit tunesischen Wurzeln wird vorgeworfen, am Abend des 2. März 2024 in Zürich mehrfach mit einem Küchenmesser auf einen als orthodoxen Juden erkennbaren Mann eingestochen haben und diesen lebensgefährlich verletzt zu haben.

Er soll gesagt haben, dass er da sei, um Juden zu töten. In einem später aufgetauchten Video bekannte sich der Jugendliche zum IS.

Die Zürcher Jugendanwaltschaft stellte den Antrag zu den Akten bereits sechs Tage nach der Tat. Das Zwangsmassnahmengericht bestätigte die verweigerte Herausgabe, ebenso wie später das Obergericht.

Wann der Prozess gegen den Jugendlichen stattfindet, ist noch offen. Gemäss «NZZ» soll Ende Sommer Anklage erhoben werden.

(Urteil 7B_696/2024 vom 24. Juni 2025)

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