Gericht Meilen fällt Kettensägen-Urteil gegen Ex-Kommandanten
Goldküste 24.06.2024 - 06:45
Das Bezirksgericht Meilen fällt heute Montag das Urteil im Fall eines 51-jährigen ehemaligen Kommandanten der Schweizergarde.
Der Beschuldigte soll einen Mann mit einer Kettensäge bedroht haben. Der Beschuldigte streitet die Vorwürfe ab. Im November 2022 soll der ehemalige Schweizergarde-Kommandant und ehemalige Chef der Glarner Kriminalpolizei in einem Garten am Zürichsee eine Kettensäge in Gang gesetzt haben.
Gemäss Anklage bedrohte er damit den Ex-Freund seiner ehemaligen Partnerin, ging auf ihr Haus zu und schwenkte die laufende Kettensäge vor den Fenstern und vor der Tür. Die völlig verängstigte Frau, mit der er ein Kind hat, war zu der Zeit im Haus und sah den Beschuldigten durchs Fenster. Der Ex-Freund alarmierte die Polizei.
Die Staatsanwaltschaft fordert für den ehemaligen Sicherheitsspezialisten eine bedingte Freiheitsstrafe von 10 Monaten und 1000 Franken Busse. Zudem soll er eine Therapie absolvieren.
Kommandant zeigte mutmassliche Opfer an
Der ehemalige Schweizergarde-Kommandant zeigte selber jedoch das mutmassliche Opfer an. Dieser habe vielmehr ihn mit einer Kettensäge bedroht. Der Anwalt des Angegriffenen bezeichnete die Gegenanzeige jedoch als Verteidigungsstrategie. Das Urteil am Bezirksgericht Meilen wird ab 9 Uhr eröffnet.
Zur Zeit des Kettensägen-Vorfalls war der 51-jährige Beschuldigte Gemeindeschreiber von Zermatt. Weil er an seinem Arbeitsplatz plötzlich nicht mehr auftauchte, liess sein damaliger Anwalt den Medien ausrichten, der Gemeindeschreiber «nehme eine Auszeit».
Später stellte sich heraus, dass er in Zürich in Untersuchungshaft sass, rund drei Monate lang. Seine Arbeit als Gemeindeschreiber war er damit los, ebenfalls seine Funktion als Sicherheitschef beim Eidg. Schwing- und Älplerfest 2025 in Glarus.
Es war nicht der erste Prozess gegen den Schweizer, der einst auch in einer Kaderfunktion bei der Zürcher Kantonspolizei arbeitete. Bereits im Januar 2021 stand er vor Bezirksgericht Zürich, weil er eine andere frühere Partnerin gestalkt und bedroht haben soll. Das Gericht verurteilte ihn damals zu einer bedingten Geldstrafe. Dieses Urteil ist inzwischen rechtskräftig.