Gemeinde sauer: Kirche zu nah – Würenlos bekommt kein Altersheim
Dietikon 17.07.2024 - 13:28
Schon seit Langem ist das Stimmvolk aus dem aargauischen Würenlos für ein neues Alterszentrum. Doch sowohl Regierungsrat als auch Denkmalpflege sind dagegen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das in Würenlos AG geplante Alterszentrum «Margerite» darf nicht gebaut werden.
- Die Denkmalpflege ist gegen den Bau wegen der Nähe zur Alten Kirche.
- Der Regierungsrat des Kantons Aargau lehnt eine entsprechende Beschwerde ab.
Seit fast sechs Jahrzehnten sehnt sich die Gemeinde Würenlos nach einem eigenen Alterszentrum. Doch immer wieder müssen neue Rückschläge hingenommen werden, die das Projekt verunmöglichen.
Zuletzt legte der Regierungsrat sein Veto ein, was in der Gemeinde für grosse Entrüstung gesorgt hat. Dies berichtet die «Aargauer Zeitung».
Grund für die ablehnende Haltung der Regierung ist die Denkmalpflege. Diese sagt, das Projekt «Margerite» würde den Umgebungsschutz des Turms der Alten Kirche und der Alten Mühle verletzen.
Ablehnung für Gemeinde ein herber Rückschlag
Diese Ablehnung trifft sowohl die Exekutive von Würenlos als auch den Verwaltungsrat der Alterszentrum AG hart. Die Meinung einiger weniger Denkmalpfleger würde höher gewichtet werden, als der Willen der Würenloser Bevölkerung. So schreiben es die beiden betroffenen Parteien in einer Mitteilung.
Mehrfach wurde das Bauvorhaben bereits von Stimmvolk sowie Einwohnenden gutgeheissen. Doch die Denkmalpflege machte diesen Plänen nun einen Strich durch die Rechnung.
Anton Möckel, Gemeindeammann von Würenlos, äussert sich gegenüber der Zeitung deutlich zu dieser Situation: «Wir sind enttäuscht und wütend.» Es tue weh zu sehen, wie Seniorinnen und Senioren, die die Umsetzung des Projekts erwarten und unterstützen, wegsterben würden.
Gibt es ein weiteres juristisches Nachspiel?
Möckel findet es absurd und widersprüchlich, dass der Kanton die Vorprüfung zur neuen Bau- und Nutzungsordnung (BNO) zuvor genehmigte. Gemäss dieser wäre das besagte Areal eigentlich uneingeschränkt zum öffentlichen Bauen nutzbar.
Man wolle nun mit juristischer Unterstützung abklären, ob man die Sache ans Verwaltungsgericht weiterziehe, so Möckel.
Er betont, dass noch alles offen sei und man sich noch nicht festgelegt habe, in welche Richtung es geht. «Der Regierungsrat soll nun erst einmal spüren, dass wir unzufrieden und verärgert sind», sagt Möckel der «Aargauer Zeitung» abschliessend.