Fussgängerverbände rekurrieren gegen das Trottoirparkieren

Der Zürcher Fussgänger- und Sehbehindertenverbände wehren sich gegen die neue Parkkartenverordnung.

Die Zürcher Fussgänger- und Sehbehindertenverbände wollen verhindern, dass künftig Autos und Lieferwagen auf den Stadtzürcher Trottoirs parkieren. Sie legen beim Bezirksrat Rekurs gegen diesen Teil der neuen Parkkartenverordnung ein.
«Das Trottoir ist kein Parkplatz, sondern dem Fussverkehr vorbehalten», stellten die Verbände in einer Mitteilung vom Donnerstag klar. So sei es auch auf Bundesebene klar geregelt.
Befürchtungen um Sicherheit von Fussgängern
Sie befürchten jedoch, dass genau dies in der Stadt Zürich eintreffen wird. Grund ist die Parkkartenverordnung, die das Stimmvolk am 28. September guthiess.
Diese beinhaltet, dass das Trottoirparkieren für Inhaber der erweiterten Gewerbebewilligung zugelassen wird. «Und zwar nicht an ausgewählten, speziell markierten Orten, sondern überall. Es werden Tausende solcher Parkkarten gelöst werden», fürchten die Verbände.
Für Menschen zu Fuss, insbesondere aber jene im Rollstuhl, mit Rollator, mit Sehbeeinträchtigungen, mit Kinderwagen oder mit Kindern an der Hand würden «unakzeptable Beeinträchtigungen entstehen».
Aussetzung der Parkkartenverordnung
Wegen des Rekurses kann die Stadt Zürich die neue Parkkartenverordnung bis auf Weiteres nun nicht umsetzen. Möglich ist ein Weiterzug bis vor Bundesgericht.




