Stadt Zürich

Flixbus-Fahrer nach tödlichem Unfall in Zürich definitiv verurteilt

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Ein Flixbus-Fahrer ist nach einem tödlichen Unfall in Zürich 2018 nun rechtskräftig verurteilt. Das Obergericht verurteilte ihn zu 20 Monaten Freiheitsstrafe bedingt. Er hat auf den Gang ans Bundesgericht verzichtet. Beim Unfall starben zwei Menschen.

Am 16. Dezember 2018 verunfallte ein Flixbus auf der Sihlhochstrasse in Zürich, zwei Menschen starben. Der Chauffeur ist nun rechtskräftig verurteilt. (Archivbild)
Am 16. Dezember 2018 verunfallte ein Flixbus auf der Sihlhochstrasse in Zürich, zwei Menschen starben. Der Chauffeur ist nun rechtskräftig verurteilt. (Archivbild) - KEYSTONE/WALTER BIERI

Das Obergericht schrieb dem «Regionaljournal Zürich-Schaffhausen» von SRF, dass das Urteil vom 14. November 2025 mittlerweile rechtskräftig sei. Die Bestätigung liegt Keystone-SDA vor.

Der nun verurteilte Italiener sass am Steuer des Reisecars, dessen Fahrt nach Zürich am 16. Dezember 2018 gegen 4 Uhr mit einem schweren Unfall endete. Der Chauffeur krachte mit dem Bus in die Betonmauer am Ende des Autobahnstummels der A3. Bei dem Unfall starben zwei Personen, über 40 wurden verletzt, drei davon schwer. Eines der Todesopfer ertrank in der Sihl, stürzte also von der Sihlhochstrasse in den Fluss.

Das Obergericht sprach den Chauffeur im November 2025 der mehrfachen fahrlässigen Tötung schuldig. Es bestätigte im Wesentlichen das Urteil der Vorinstanz, senkte aber das Strafmass leicht. Das Bezirksgericht Zürich hatte den Italiener im Mai 2024 noch zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Absitzen muss er die Strafe nicht. Der Chauffeur blieb beiden Prozessen aus gesundheitlichen Gründen fern.

Der Fahrer des Flixbusses fuhr mit einer Geschwindigkeit von 68 km/h auf den Stummel der Sihlhochstrasse, der mit einer Betonmauer endet. Die Geschwindigkeit sei angesichts der schneebedeckten Strasse und der schlechten Sicht deutlich zu hoch gewesen. Obwohl der Chauffeur noch versuchte zu bremsen, prallte das Fahrzeug schliesslich mit fast 50 km/h in die Mauer.

Kurz nach dem Unfall liess das Bundesamt für Strassen Betonelemente vor das Autobahn-Ende stellen. Die Verteidigerin des Chauffeurs sah darum die Schuld bei den Behörden, die die Unfallstelle zuvor nicht ausreichend gesichert hätten. Das Bundesgericht wies allerdings eine Haftungsklage des italienischen Unternehmens, dem der Bus gehörte, ab, wie wenige Tage nach dem Prozess in Zürich bekannt wurde.

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