Dieser Winterthurer gilt als Robin Hood der IT-Branche

Der Winterthurer Fredy Künzler kämpft mit Init7 vor Gericht gegen grosse Telekomanbieter. Nun gibt es einen Teilerfolg aus dem Wallis.

Als Robin Hood der IT-Branche wurde er schon bezeichnet, sein Engagement für fairen Internetzugang als Kampf von David gegen Goliath. Fredy Künzler wehrt sich auch bis vor Bundesgericht gegen die Branchenleader wie Swisscom, wenn es um Gerechtigkeit geht.
Dafür erhielt er 2024 die Auszeichnung «Pioneer of the Year», die im Rahmen des Digital Economy Awards verliehen wurde. Nun kämpft er gegen von Staatsanwaltschaften verhängte Netzsperren. Ein Fall ist vor Bundesgericht hängig und dieser ist von nationalem Interesse.
Achtung Paradigmenwechsel
Aber von vorne: Als im Oktober 2025 ein Brief der Walliser Staatsanwaltschaft in seinem Briefkasten lag, wurde Künzler stutzig. Im Schreiben wird er aufgefordert, drei Webseiten zu sperren.
Die Staatsanwaltschaft verfügte im Wortlaut die Beschlagnahmung der Webseiten, da der «konkrete und ernsthafte Verdacht» bestehe, dass es sich bei den drei Online-Investmentplattformen um betrügerische Webseiten handle. Die Staatsanwaltschaft geht von einer Deliktsumme in der Höhe von 139’000 Franken aus.
Während die grossen Provider wie Swisscom, Salt und Sunrise die Webseiten sperrten, widersetzte sich Künzler. Es gebe keine gesetzliche Grundlage für diese Netzsperre. Es vermischen sich die Welten des Unternehmers und des Politikers.

Denn die Netzsperren sind hochpolitisch. 2018 hat sich das Parlament im Rahmen der Revision des Urheberrechts- und Fernmeldegesetzes nach hitzigen Debatten gegen Netzsperren beim ausgesprochen.
Nur in zwei Fällen sind solche vorgesehen, nämlich bei äusserst gravierenden Straftaten wie verbotener Kinderpornografie sowie bei unbewilligten Online-Geldspielen. «Es wäre ein riesiger Paradigmenwechsel, wenn wir die Netzsperren nun auf andere Bereiche ausweiten», findet Simon Schlauri.
Der renommierte IT-Anwalt vertritt die Init7 vor Gericht. Im Walliser Fall erhielt Init7 teilweise recht, wenn auch aus anderen Gründen. Weil die geforderte Webseiten-Blockade technisch nicht umsetzbar ist, hat das Kantonsgericht den Fall an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen.
Kein rechtliches Gehör
Warum Netzsperren so heikel sind, zeigt ein zweiter Fall, den Init7 mittlerweile vor dem Kantonsgericht Waadt gewonnen hat. Die Waadtländer Staatsanwaltschaft beantragte eine Netzsperre gegen die Klimaschutzorganisation Grondements de Terres.
Diese stehe im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen. «Da ging bei mir eine rote Lampe an. Der Fall Grondements des Terres ist eine politische Zensur», sagt Schlauri im Gespräch mit der Winterthurer Zeitung.
Ist eine Netzsperre verhängt, werden die Betroffenen nicht informiert. Das Problem sei laut Schlauri das fehlende rechtliche Gehör. Die Tür sei offen für politische Zensur. Es sei eine einseitige Anklage der Staatsanwaltschaft, die kein Richter geprüft habe.
«Wenn man nun sagen würde, okay, wir wollen Netzsperren ausweiten, muss man sich erst fragen, wie man das umsetzen will. Dann bräuchte es vielleicht ein richterliches Gremium, das entscheidet», so Schlauri.
Das Kantonsgericht Waadt die von der Staatsanwaltschaft geforderte Sperrung mittlerweile abgelehnt, da auf der Webseite keine Bezüge zu Straftaten ersichtlich waren.
Zur Demokratie Sorge tragen
Weil er sich widersetzte, erhielt Künzler zudem eine private Busse aus Waadt in der Höhe von 6000 Franken. Dagegen wehrt er sich und er will das Verfahren nach Zürich holen.
«Ich habe Anspruch darauf, hier zu Hause und nicht im fernen Lausanne gebüsst zu werden, für eine Tat, die ich hier in Winterthur begangen haben soll», sagt Künzler. Warum tut er sich das überhaupt an, wäre es doch viel bequemer, die Anweisungen einfach umzusetzen.
«Nun, ich bin der Meinung, dass wir unserer Demokratie Sorge tragen müssen. Netzsperren, der Überwachungsstaat oder auch neue Technologien wie automatisierte Gesichtserkennung in der Hand der Strafverfolgung sind der Freiheit nicht zuträglich.»
Alle seien von netzpolitischen Entscheiden betroffen, nur wenige aber würden die Tragweite verstehen und sie technisch abstrahieren. «Das ist ein Teil der Motivation, und deshalb engagieren wir uns als Init7 auch netzpolitisch und geben Geld für Verfahren aus. Unsere Kunden schätzen das und manche sind nicht zuletzt deswegen bei uns», sagt Künzler.
Warten auf Bundesgericht
Insgesamt kämpft Init7 in fünf Fällen wegen Netzsperren vor Gericht, in vier davon geht es um betrügerische Webseiten. Ob die bestehenden Gesetze ausreichen, um Netzsperren zu verfügen, ist in Fachkreisen bis heute umstritten.
Ein abschliessender Bundesgerichtsentscheid dazu fehlt, könnte nun aber bald kommen. Denn einer der Fälle ist vor Bundesgericht hängig. «Wir wollen einen Entscheid vom Bundesgericht», sagt Schlauri.
Zwar bestehe ein wenig Skepsis vor dem Entscheid, «Es sind Juristen, keine IT-Techniker aber wir haben gute juristische Argumente», so Schlauri. Wann das Bundesgericht entscheiden wird, ist unklar. Auf jeden Fall wird der Entscheid für künftige Netzsperren entscheidend sein.
Hinweis
Dieser Artikel ist zuerst in der «Winterthurer Zeitung» erschienen.





