Bülach ZH: Stunk zwischen zwei Frauen eskaliert – wegen Parkplatz

Redaktion
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Am 25.07.2024 - 07:49

In Bülach ZH wird eine 39-Jährige wegen Tätlichkeiten zu 3000 Franken Strafe verdonnert. Sie touchierte das Opfer mit dem Auto, bestreitet aber eine Absicht.

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Vor der Raiffeisen-Filiale in Bülach ZH kam es zu einem Parkplatz-Streit zwischen zwei Frauen. - Screenshot Google Maps

«Ich glaube Ihnen nicht, dass sie die Frau beim Abfahren nicht wahrgenommen haben.» So begründete der Richter sein Urteil in einem Fall, der vor dem Bezirksgericht Bülach verhandelt wurde.

Dabei wurde eine 39-jährige Schweizerin zu einer Busse von 3000 Franken wegen Tätlichkeit verurteilt, wie der «Zürcher Unterländer» berichtet. Dazu muss die Frau auch die Verfahrenskosten tragen.

Parkplatz-Posse endet im Zwist

Doch was war passiert? Die Protagonistinnen in diesem Fall sind zwei Frauen – die eine 68-jährig, die andere 39. Vor der Bülacher Raiffeisen-Filiale trafen die beiden erstmals aufeinander.

Wie die Rentnerin gemäss der Zeitung behauptet, belegte die Beschuldigte mit einem kleinen Fahrzeug gleich zwei Parkplätze. Die 68-Jährige habe dann «freundlich» die andere Lenkerin konfrontiert – ohne Erfolg.

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Vor dem Bülacher Bezirksgericht wurde der Fall verhandelt. (Archivbild) - keystone

Als sie dann auch noch bemerkte, dass die 39-Jährige sich vom Kundenparkplatz und der Bank entfernte, rief sie eine Angestellte. Doch auch dies half nicht, die Situation zu entschärfen.

Stattdessen habe die jüngere Frau die ältere als «dumme Kuh» bezeichnet – eine Wortwahl, die die Beschuldigte bestreitet. Beim Versuch, die Autonummer zu fotografieren, sei die Angeklagte «wie eine Granate» auf die Rentnerin losgegangen. Dabei habe sie auch das Handy entwendet – aus Angst, selbst mit abgelichtet zu werden.

Bist du schon mal wegen eines Parkplatzes in Streit mit jemandem geraten?

Mit dem Handy sei die Beschuldigte dann in ihr Auto gestiegen und habe versucht, loszufahren. Gleich mehrere Male wurde die Geschädigte dabei vom Auto an den Beinen touchiert, jedoch nicht verletzt.

Die 39-Jährige sieht dies anders. Sie sei mit «aller Vorsicht und langsam» losgefahren. Es sei kein Mensch im Weg gestanden.

Richter widerspricht der Beschuldigten

Der Version der Angeklagten scheint der Richter nicht wirklich Glauben geschenkt zu haben. Grund dafür ist wohl eine Videoaufzeichnung, die laut «Zürcher Unterländer» im Saal gezeigt wurde.

Trotz der Verurteilung und Busse gibt es für die 39-Jährige aber auch positive Nachrichten. Das Tätlichkeits-Urteil führt zu keinem Eintrag im Strafregister. Vom Vorwurf der Beschimpfung und Nötigung wurde sie freigesprochen.

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