Zürcher Erwerbsquote der Ukraine-Geflüchteten steigt weiter

Die Zahl der Ukraine-Geflüchteten, die eine Arbeit haben, ist im ersten Halbjahr im Kanton Zürich weiter gestiegen: Aktuell sind 51,1 Prozent der Ukrainerinnen und Ukrainer mit Schutzstatus S, die seit mindestens drei Jahren hier leben, erwerbstätig.

Per Ende 2025 sollten 50 Prozent der Ukrainerinnen und Ukrainer mit Schutzstatus S, die seit mindestens drei Jahren in der Schweiz leben, eine Stelle haben,. Dieses Ziel hat sich der Bundesrat gesetzt, um mehr Geflüchtete aus der Ukraine in die Arbeitswelt zu integrieren. Diesen Zielwert hat der Kanton Zürich erreicht.
Die 50-Prozent-Marke knackte er bereits im Januar. Bis heute ist die Erwerbstätigen-Quote weiter gestiegen, auf aktuell 51,1 Prozent, wie aus den Zahlen des Staatssekretariats für Migration hervorgeht (Stand Ende Juni).
Zürich liegt, verglichen mit den anderen Kantonen, damit im guten Mittelfeld. Die höchsten Erwerbsquoten haben Appenzell Innerrhoden mit 76,4 Prozent und Obwalden mit 69,9 Prozent. Schlusslichter sind dagegen Genf mit 25,2 Prozent und das Tessin mit 26,3 Prozent.
Auf alle Personen mit Schutzstatus S im Kanton Zürich gerechnet, liegt die Erwerbsquote tiefer. Nur 40,6 Prozent der 18-64-Jährigen arbeiten. Bei dieser Berechnung zählen alle Personen mit Staus S, also auch diejenigen, die weniger lang als drei Jahre hier leben.
Ab März 2027 erhalten die ersten Geflüchteten nach fünf Jahren in der Schweiz eine reguläre Aufenthaltsbewilligung. Im Kanton Zürich betrifft dies im Laufe des Jahres rund 8000 Personen.
Jene Ukrainerinnen und Ukrainer, die keine Arbeit haben, würden dann nicht mehr nur Asylfürsorge erhalten, sondern die höheren Beiträge der Sozialhilfe. Dies will der Zürcher Regierungsrat verhindern.
Er will das kantonale Sozialhilfegesetz so anpassen, damit die Geflüchteten auch nach fünf Jahren weiterhin nur Asylfürsorge ausgezahlt erhalten. Dies teilte der Regierungsrat Mitte Juni mit. Die Änderung kommt nun nach den Sommerferien in den Kantonsrat und soll – sofern sie genehmigt wird – im März 2027 umgesetzt werden.
Ziel sei es, den Integrationsanreiz zu wahren, begründete der Regierungsrat die geplante Gesetzesänderung. Die Ukrainerinnen und Ukrainer sollen sich weiterhin um eine Arbeit bemühen, statt dauerhaft Sozialhilfe zu erhalten. In der Ukraine gibt es nach wie vor keine Aussichten auf ein Ende des Krieges.




