Beschwerde der Stadt Zürich erhält keine aufschiebende Wirkung

Die Beschwerde der Stadt Zürich gegen den Gegenvorschlag zur «ÖV-Initiative» erhält keine aufschiebende Wirkung.

Das Bundesgericht hat es abgelehnt, der Beschwerde der Stadt Zürich gegen den Gegenvorschlag zur «ÖV-Initiative» die aufschiebende Wirkung zu erteilen. Der Zürcher Stadtrat hält den vom Kantonsrat beschlossenen Gegenvorschlag für unzulässig.
Das Bundesgericht lehnte die Erteilung der aufschiebenden Wirkung in einer am Mittwoch publizierten Verfügung vom 2. Oktober ab. Die Stadt beantragte diese in ihrer Mitte September eingereichten Beschwerde gegen den Gegenvorschlag zur «ÖV-Initiative».
Laut dem Bundesgericht wird aufschiebende Wirkung nur ausnahmsweise erteilt. Die Voraussetzungen dafür sieht das oberste Gericht im vorliegenden Fall als nicht erfüllt an.
Gemeinden sollen für Folgen von Tempo 30 zahlen
Im April dieses Jahres war die Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr durch den Zürcher Kantonsrat beschlossen worden. Jene könnte somit in Kraft treten, bevor das Bundesgericht einen Entscheid in der Sache fällt.

Der Gegenvorschlag sieht vor, dass Gemeinden selber bauliche Massnahmen zahlen müssen, um den ÖV in Tempo-30-Zonen flüssig zu halten. Eine Gemeinde müsste also etwa eine separate Busspur bauen, wenn der Bus nicht mehr gemäss Fahrplan vorwärtskommt.
Sollte dies nicht möglich sein, müsste die Gemeinde für zusätzliche Verbindungen aufkommen. In einem letzten Schritt sollen die Gemeinden den Verkehrsverbund für den stockenden ÖV entschädigen.
Vorwurf: Gegenvorschlag verstösst gegen Bundesrecht
Der Zürcher Stadtrat kritisierte, dass es zu diesem Gegenvorschlag keine Vernehmlassung bei den Gemeinden gegeben habe. Eine solche sei aber vorgeschrieben.
Auch inhaltlich hält der Stadtrat den Gegenvorschlag für illegal, weil er gegen Bundesrecht verstosse. Der Bund schreibe Lärmschutzmassnahmen vor. Weil Gemeinden nicht für etwaige Mehrkosten aufkommen wollen, würden sie nun aber auf die Einführung von Tempo 30 verzichten.
In den vergangenen Jahren gab es bereits mehrfach Streit zwischen der Stadt und dem Kanton Zürich. Jenes, weil die Stadt gegen den Willen des Kantons den Verkehr beruhigen wollte.