Sexuelle Handlungen mit Patientin: Arzt vor Gericht

Ein Arzt steht wegen sexueller Ausnützung einer Notlage vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft fordert ein lebenslanges Berufsverbot.

Ein Arzt muss sich wegen Ausnützung einer Notlage vor dem Bezirksgericht Winterthur verantworten. Er soll mehrfach gegen den Willen einer Patientin sexuelle Handlungen vorgenommen haben.
Die Staatsanwaltschaft fordert ein lebenslanges Tätigkeitsverbot für den Arzt und eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten, wie aus der Anklageschrift hervorgeht.
Für die Freiheitsstrafe soll eine Probezeit von zwei Jahren gelten. Laut Anklage wusste der Mann, dass die Patientin nicht in der Lage war, sich gegen die sexuellen Übergriffe zu wehren, unter anderem wegen deren Krankheitsbild. Er habe seine Stellung als Arzt ausgenutzt.
Es soll an zwei Tagen zu Übergriffen in der Praxis des Beschuldigten gekommen sein. Selbst als sie ihn zur Rede stellen wollte, soll es zu weiteren Übergriffen gekommen sein.
Lebenslanges Tätigkeitsverbot gefordert
Gegenüber der Staatsanwaltschaft sagte der langjährige Psychiater, dass die Patientin ihm «verbale Avancen» gemacht habe. Sie selber sagte bei der Befragung am Mittwoch, dass sie damals Probleme mit Männern gehabt habe. «Er sagte, er wisse eine Lösung.» Sie solle doch am Abend erneut in die Praxis kommen.
Laut Anklage wusste der Psychiater, dass die Patientin nicht in der Lage war, sich gegen die sexuellen Übergriffe zu wehren, weil sie nicht «Nein» sagen konnte. Die Staatsanwaltschaft fordert ein lebenslanges Tätigkeitsverbot und eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Für die Freiheitsstrafe soll eine Probezeit von zwei Jahren gelten. Wann das Urteil eröffnet wird, ist noch unklar.